09. Juni 2015   Aktuell

Postbank + Rechtsanwalt Heyl

Beitrag zum Verbraucherschutz von Roswitha Engelke

Nach Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank AG verschickt die Postbank in Zusammenarbeit mit dem RA Heyl und einem Inkassobüro namens Accredis Mahnungen über Uraltschulden von längst aufgelösten Konten

Die Zahlungsfristen sind derart kurz, dass der Verbraucher keine Chance hat, angemessen zu reagieren. Das steht im Widerspruch zur Schadensminimierungspflicht, die auch für die Postbank gilt. Es wird argumentiert, dass die Postbank als Privatunternehmen dafür sorgen müsse, ausstehende Zahlungen einzutreiben. Dennoch entsteht der Eindruck, dass die Postbank aus uralten, strittigen Forderungen ein unseriöses Geschäftsmodell macht und an den Mahngebühren kräftig mitverdient. Die Postbank  hält 51% an dem Unternehmen, welches Telefon- und Schreibarbeiten für den Rechtsanwalt Heyhl und das Inkassobüro Accredis übernimmt.

1. Prüfen Sie, ob die Schulden nicht schon verjährt sind. Sofern zuvor kein Mahnbescheid erstellt wurde ist dies nach drei Jahren der Fall.

2. Mahngebühren dürfen erst ab der zweiten Mahnung und auch nur in angemessener Höhe erhoben werden. Zu hohe Mahngebühren müssen nicht bezahlt werden – das gilt sowohl für Forderungen der Bank als auch für die des Inkassobüros. Bewegen sich die Gebühren also über dem Standardsatz von 5-10€ sind sie oft unzulässig.

3. Lassen Sie sich nicht von der Androhung rechtlicher Konsequenzen durch den Rechtsanwalt Heyhl einschüchtern. Sind die Forderungen unberechtigt oder verjährt, können Verbraucher prüfen, ob eine Anzeige ihrerseits wegen Nötigung und Betrugs angebracht ist.

 

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