Erinnerung an Ernst Thälmann
Ernst Johannes Fritz Thälmann (* 16. April 1886 in Hamburg; † 18. August 1944 im KZ Buchenwald) war ein deutscher Politiker der Weimarer Republik
Liebe Genossinnen und Genossen!
Wir gedenken der Ermordung von Ernst "Teddy" Thälmann 1944 in KZ Buchenwald. Und wenn man den Namen Thälmann ausspricht, muss man auch die KPD nennen, dessen Vorsitzender er seit 1925 war. Und mit der Kommunistischen Partei Deutschland verbindet sich ein Datum, welches einen Schwarzen Tag für die Demokratie festschreibt: Der 17.08.1956. An diesem Tag wurde die Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten.
Ein kleiner Blick zurück sei mir gestattet. Die KPD hatte sich nach 12jährigem Verbot während der Terror-Herrschaft der Nazis 1945 als 1. Partei neu gegründet und von allen 4 Besatzungsmächten die in Deutschland erforderlichen Lizenzen erhalten. Im Parlamentarischen Rat wurde sie von den Genossen Hugo Paul und Max Reimann vertreten und zog 1949 in den 1. Deutschen Bundestag ein.
Von Anfang an von den anderen Parteien isoliert, wurde ihr eine Mitschuld am Scheitern der Weimarer Republik unterstellt, wobei es bei den anderen, sogenannten "demokratischen Parteien", nur so von alten Nazis, ehemaligen Angehörigen des "Stahlhelm", der Einsatzgruppen und vor allem der Clique der Blutrichter der Nazi-Justiz, die fast geschlossen in die neue Gerichtsbarkeit als Beamte übernommen wurden, wimmelte.
Da war natürlich kein Platz für Abgeordnete, die die Ideen eines Marx und Engels vertrat. So wie die "graue Eminenz" hinter Konrad Adenauer, Staatssekretär Hans-Maria Globke, Mitverfasser der 1935 erlassenen Rasse-Gesetze. Er veranlasste, dass Juden in Deutschland und den besetzten Gebieten durch einen "Judenstern" zu kennzeichnen sind und als zusätzlichen Vornamen Israel und Sara in den Personalpapiere tragen mussten.
Seit 1953 "Ratgeber" für Adenauer und höchster Beamter in Deutschland war er maßgeblich am Holocaust beteiligt, wie Eichmann ein Schreibtischtäter! Das sind die Leute, auf die Adenauer zählte. Er setzte durch, dass alle Beamten -auch die Polizisten, die in den "Sonderkommandos" an den Massen-Erschießungen beteiligt waren- wieder in den Staatsdienst eingestellt werden mussten.
Aber der wahre Grund, die KPD zu verteufeln, ist dem Adenauer-Regime die strikte Ablehnung der Wiederbewaffnung der BRD und der Stationierung von Atomwaffen.
Den musste man unbedingt vertuschen. Was geht da besser als ein Gerichtsverfahren? Sieht dann alles nach Recht und Gesetz aus. So begann am 23.11.1951 die Aktion "Verbot der KPD", welche am 17.08.1956 mit dem Verbot wegen Verfassungswidrigkeit nach 5 Jahren "gekrönt" wurde.
In der Urteilsbegründung wurde die damalige aktuelle Politik der KPD heran gezogen, hauptsächlich das Programm zur nationalen Wiedervereinigung Deutschlands. Dies wurde aber bereits von anderen Gerichten im Voraus als "HOCHVERRAT" bezeichnet.
Denn in dem Programm rief die KPD zum Sturz des Adenauer-Regimes auf. Daraus folgte das Gericht: "Mit dem Angriff gegen das Adenauer-Regime beabsichtigt die KPD zugleich einen Angriff gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung!"
Und im Namen des Volkes wurde die Verfassungswidrigkeit schließlich auch mit dem "politischen Stil" der Partei begründet, wofür das Bundesverfassungsgericht besonders aggressive Äußerungen anführte.
Diese Äußerungen wären "Ausdruck einer planmäßigen Hetze, die auf die Herabsetzung und Verächtlichmachung der Verfassungsordnung der BRD abziele. Ihr Ansehen solle geschmälert, das Vertrauen des Volkes auf die von ihr aufgerichtete Werteordnung solle erschüttert werden!"
Ob das wohl einer Helmut Kohl gesagt hat, bevor er die Verfassung während der Affäre wegen der illegalen Spenden gebrochen hat, um die Geldgeber zu schützen, die ihre durch Steuerhinterziehung angehäuften "Schwarzen Kassen" für die CDU zu öffnen?
Aber er hatte ihnen ja sein "Ehrenwort" gegeben. Was ein ein Ehrenwort in der CDU wert ist, hat uns ja schon Barschel gezeigt. Es gilt immer dazu, zu betrügen, zu täuschen, die Wahrheit zu unterdrücken!
Noch am Tage nach der Urteils-Verkündung erfolgte eine Orgie von Verhaftungen, Beschlagnahmen und Schließungen von Büros. Es wurden 33 Funktionäre verhaftet, das Parteivermögen aus Immobilien, 17 Zeitungen und Druckereien wurde eingezogen und angeblich "gemeinnützigen Zwecken" zugeführt.
In der Folge wurde gegen Parteimitglieder und deren Angehörigen und Freunde und Bekannte politischer Terror ausgeübt. Mit verheerenden persönlichen Konsequenzen. Denn schon der Verdacht einer strafbaren Handlung, dem keine Verurteilung folgte, konnte als "wichtiger" Grund für eine Kündigung dienen. Es reichte schon die reine politische Betätigung am Arbeitsplatz, um die Arbeit zu verlieren.
So wie man es heute wieder mit unliebsamen Betriebsräten macht. Unter der Schirmherrschaft der SPD-Büttel in dem CDU/CSU-Reich. Hunderte von Fällen sind bekannt, in denen die "Gesinnungs-Polizei", der Verfassungsschutz, bei Neueinstellungen von Kommunisten mit dem Hinweis auf seine politische Vergangenheit, die erneute Kündigung erzwang. Aber die jetzt folgenden Zahlen sind einmalig bei der Zerschlagung einer kommunistischen Partei.
Die eingeleiteten Strafverfahren umfassen 200.000 einzelne Schicksale, was aber "nur" zu 10.000 Verurteilungen geführt hat. Und das bei einer Anzahl von 7.000 eingetragenen Mitgliedern 1956. Aber was besonders verwerflich zu bewerten ist, dass diese "christliche" Bundesregierung unter Adenauer/Globke auch die Kommunisten nicht ausgenommen hat, die während der Hitler-Diktatur schon jahrelang in Zuchthäusern und KZs eingesperrt waren.
Und um das Unrecht vollkommen zu machen, verweigerte man den Menschen eine Entschädigung nach dem Bundesentschädigungs- und Häftlingshilfe-Gesetz, die Zahlung einer Wiedergutmachungs-Rente für die Verfolgten des Nazi-Regimes.
Diese Rente konnte nur versagt werden, wenn die betroffene Person nach 1945 gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingetreten war. Und das erlassene KPD-Verbot machte den Weg frei für ein unendliches "Einspar-Potential".
Heute sieht man diese Praxis oft bei Versicherungen, wenn sie die Menschen bescheißen können, um den Profit zu steigern. Der selbe miese Charakter, die selbe miese Masche! 1995 beschloss der Niedersächsische Landtag einstimmig die nachträgliche Zahlung der Wiedergutmachungs-Rente für Verfolgte des Nazi-Regimes auch für Kommunisten. Aber die Landesregierung unter Ministerpräsident Gerhard Schröder kippte diesen Beschluss wegen "rechtlicher Bedenken", da dies eine Teilrehabilitierung der Betroffenen gleich gekommen wäre.
Das ist das "menschliche Gesicht der SPD" unter Schröder, der als Kanzler einen sozialen Kahlschlag zu Gunsten von Reichen und der Großindustrie zu verantworten hat wie kein Anderer. Ein "Füllhorn" schütten sie nur aus, wenn es um ihre "Diäten geht. Wenn man bei Menschen, die für ihre politische Überzeugung ihr Leben und ihre Freiheit eingesetzt haben, irgendeinen Trick anwenden kann, um sie zu betrügen, findet man bestimmt ein Gesetz, das dies möglich macht.
Und wenn man nichts findet, dann gleicht man eben das Recht der Politik an, nicht umgekehrt. Zum Schluss sei noch erwähnt, das Jutta Limbach, die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, 1996 erklärte: Nach den gegenwärtigen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein Verbot der KPD nicht mehr möglich wäre. Für die verfolgten Kommunisten/innen ist das kein Trost. Ihnen gilt unsere Solidarität und die Achtung für ihre Opfer.
Mit kommunistischen Grüßen
Euer Augustin