Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE fordert: Schluss mit den rechtswidrigen Sanktionen
Für eine sanktionsfreie Mindestsicherung
Erklärung der BAG HARTZ IV
Am 1. Oktober wird der Bundestag über die Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu drei Anträgen der Oppositionsparteien abstimmen.
Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (Antrag DIE LINKE – Drucksache 18/1115)
Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (Antrag DIE LINKE – Drucksache 18/3549)
Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt (Antrag Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 18/1963)
Die Beschlussempfehlung des von CDU/CSU und SPD dominierten Ausschusses zu den Anträgen lautet natürlich in allen Fällen, diese abzulehnen. Gerade einmal 45 Minuten sind zur Debatte für alle 3 Anträge vorgesehen. So ist sichergestellt, dass die breite Öffentlichkeit kaum etwas darüber erfährt, dass Millionen Menschen in Deutschland unter dem rigiden Unrechtssystem Hartz IV, insbesondere unter dem Repressionsinstrument der Sanktionen leiden und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Seit dem Mindestlohnflickenteppich gelten die von Hartz IV Betroffenen sogar ganz offiziell als Menschen 2. Klasse, da der Mindestlohn nach diesem Gesetz für jede und jeden gilt, Langzeiterwerbslose hiervon jedoch ausgeschlossen sind.
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