Bürgermeister (CDU) droht Ratsmitglied mit Polizeigewalt - Nötigung?
Heutige Sitzung des Verwaltungsausschusses
Beitrag: Roswitha Engelke, Ratsfrau für die LINKE Helmstedt
In der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses erklärte der Bürgermeister unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntmachungen des Bürgermeisters, dass das Ratsmitglied "Engelke" (Frau wurde weggelassen) eine Nichtöffentliche Tagesordnung in der Homepage (S. Beitrag unter Menüpunkt "Vor Ort".) ihrer Partei öffentlich gemacht hat und er rechtliche Schritte gegen sie einleiten wird oder will.
Da er nicht erklärt hat, dass es sich bei der Veröffentlichung der Nichtöffentlichen Tagesordnung um Bekanntgabe völlig belangloser Formalitäten handelte und eine Bekanntgabe von Geheimnissen oder Daten Dritter nicht vorlag, bat ich um das Wort zwecks Richtigstellung. Das wurde mir nicht gewährt.
Im Gegenteil, daraufhin wurde mir mit aller Heftigkeit vom Bürgermeister erklärt, dass ich kein Recht hätte zu reden und er mich durch die Polizei abführen lassen wird, wenn ich nicht endlich den Raum verlassen würde. Ich bat ihn, dies zu tun. Daraufhin beauftragte er den Leiter des Ratsbüros, die Polizei zu verständigen. Leider fehlte ihm der Mut, um dies selbst zu tun.
Da ich den Leiter des Ratsbüros, Herrn Jens S., nicht in Verlegenheit bringen wollte, bin ich schließlich unter Protest gegangen, der allerdings einen erneuten Wutanfall nicht nur beim Bürgermeister, sondern auch bei dem Fraktionsvorsitzenden der CDU und dem 2. stellvertretenden Bürgermeister (CDU) auslöste. Sie übten sich in Parteiräson und erklärten meinen Protest als Unverschämtheit.
Dass der Bürgermeister zwei verschiedene Tagesordnungen herausgegeben hat und dieser Tatbestand der Grund der Veröffentlichung beider Tagesordnungen im Internet war, interessierte sie herzlich wenig bzw. sollte wohl nicht in dieser Versammlung bekannt werden. Laut schreiend stürmten sie aus dem Sitzungsraum, um die Polizei zu holen ...
Ich bin der Meinung, dass das niveaulose Getobe des Bürgermeisters und seiner Gehilfen nicht dazu beigetragen hat, das beschädigte Image der CDU "aufzupolieren". Zeigt dieses Verhalten doch, wie wenig Demokratieverständnis einige ihrer Vertreter haben und wie wenig sie auf Etikette in nichtöffentlichen Sitzungen Wert legen.
Wie man sieht habe ich die nichtöffentliche Sitzung der 2. Version nicht veröffentlicht. Da hat der Hauptverwaltungsbeamte deftig gelogen.
In der 1. Version der Tagesordnung habe ich die nichtöffentliche Sitzung veröffentlicht, da es in dieser Fassung keine oder nur eine einzige Vorlage gab, die unerheblich ist, weil sie Rechte Dritter nicht verletzt und auch keine "Geheimnisse" preisgibt.
Auch in dieser Hinsicht hat der Bürgermeister den anwesenden Ausschussmitgliedern eine Lüge aufgetischt. Wenn sich Herr R. und Herr K. aus der CDU bemüht hätten mich anzuhören, wäre ihnen die Peinlichkeit einen Lügner zu unterstützen erspart geblieben.
Übrigens heißt es unter §12 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt
Einem Ratsmitglied, das sich zu einer persönlichen Erklärung zu Wort gemeldet hat,
ist das Wort auch nach Schluss der Beratung vor der Abstimmung zu erteilen. Das
Ratsmitglied darf in der persönlichen Erklärung nur Angriffe zurückweisen, die in der
Aussprache gegen das Ratsmitglied gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen
berichtigen. Es darf hierzu nicht länger als drei Minuten sprechen.
In Erwartung Ihres Versprechens Herr Schobert, mich zu verklagen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
R. Engelke
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ Berthold Brecht