Verbraucherschutz - Ralf Heyl - Geldeintreiber von Uraltschulden für Postbank/Deutsche Bank
Beitrag: R. Engelke
Wer hat als ehemaliger Postbankkunde noch keine Post von einem gewissen Anwalt R. Heyl bekommen?
Dieser versucht seit der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank längst verjährte Forderungen von ehemaligen Postbankkunden einzutreiben.
Kein Anspruch auf Leistung nach Verjährung
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
§ 214, BGB, Wirkung der Verjährung
(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.
(2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn es in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners.
So bleibt Herrn Heyl für viele Forderungen nur eines: Die Hoffnung. Manche Kunden bemerken nicht, dass die Verjährung der Forderung bereits eingetreten ist.
Die Härte allerdings ist, dass RA Heyl auch Forderungen eintreiben will, die vor seinem schriftlichen Auftritt als Eintreiber beglichen wurden. Nach Jahr und Tag geht er mit der Summe runter, bis nur noch die Gebühren seines angeblichen Inkassoauftrages übrig sind, die stets die Schuldsumme um ein Vielfaches übertreffen.
Lassen Sie sich nicht von der Androhung rechtlicher Konsequenzen durch den RA Heyl einschüchtern. Sind die Forderungen unberechtigt oder verjährt, können Verbraucher prüfen, ob eine Anzeige ihrerseits wegen Nötigung und Betrugs angebracht ist.
http://verbraucherschutz.de/postbank-und-ra-heyl-fordern-uraltschulden-ein/