03. Dezember 2015
Aktuell
Unverschlüsselte Auskunftsverlangen durch Polizeien und Geheimdienste des Bundes
18.11.2015 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 18/6723
Polizeibehörden fragen Bestandsdaten im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung bei Providern mitunter per unverschlüsselter E-Mails ab, auch wenn die Anbieter eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten. In den E-Mails werden teils konkrete Tatvorwürfe oder Zahlungsdaten einer Person aufgeführt. Im Bundesdatenschutzgesetz heißt es hingegen, Strafverfolger müssten gewährleisten, dass ausgetauschte personenbezogene Daten „nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können“. DIE LINKE fragt nach den Kenntnissen der Bundesregerung hierzu.