05. Februar 2016   Aktuell

Petition gegen die Abschaffung des Bargeldes

1984, die totale Kontrolle ...

Bargeldkäufe zukünftig nur noch bis zu einem bestimmten Betrag?
Abschaffung des Bargelds? Die Begründung ist mehr als hanebüchen.


Diese Maßnahme, Bargeldverkäufe hinsichtlich deren Höhe zu begrenzen, sei erforderlich aufgrund der Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus, wie dem des sogenannten Islamischen Staats (IS).

Als kauften IS-Terroristen ihre Waffen in bar "um die Ecke", als wasche die Mafia ihr Geld nicht bereits in der eigenen Bank und verkürzten manche Unternehmen ihre steuerpflichtigen Einnahmen nicht durch "Firmenniederlassungen" in einer Steueroase.

Die Verwendung von Bargeld würde Kriminellen, Schwarzarbeitern oder Steuerhinterziehern das Leben erleichtern, heißt es weiter.
Als ob denjenigen keine anderen Wege einfallen würden.

Ferner, Bargeld sei gesundheitsgefährdend und die Unterhaltung von Bargeld sei teuer. Tatsächlich ist Bargeld nicht "gefährlicher" als Zeitungen und sicherlich nicht so bedenklich wie die Tastaturen von Kartenterminals.

Die relative gesundheitliche Unbedenklichkeit von Banknoten wurde bereits in wissenschaftlichen Untersuchungen festgestellt. Und das Bundesfinanzministerium kann bestätigen, dass selbst die Ein- und Zwei-Centmünzen keinen Verlust, sondern Gewinn einbringen.


Die Frage ist, wem nützt die Einschränkung des Bargelds oder dessen Abschaffung?

Dahinter steht eine internationale Allianz aus aus Politik, manche Noten- und Geschäftsbanken, Kreditkartenorganisationen und Internetfirmen.

    Etliche erhoffen sich aus einem ansteigenden bargeldlosen Zahlungsverkehr neue Einnahmequellen und vermehrte Einnahmen aus Gebühren.

    Internetfirmen würden durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr mehr über potentielle Kunden erfahren

    und für den Staat wäre der Bürger auf dem Weg zur totalen Kontrolle noch durchsichtiger.

Tatsache ist,

    dass die Einschränkung des Bargeldverkehrs ein erheblicher Eingriff in den Datenschutz darstellen würde.

    dass Point-of-Sale-Geschäfte (Ware gegen Geld, z. B. private Autoverkäufe) wesentlich eingeschränkt werden würden .

    dass die Deutsche Bundesbank sich gegen Obergrenzen bei Barverkäufen ausgesprochen hat und auch nicht die Abschaffung des Bargelds befürwortet.

    dass es auch keiner weiteren Restriktionen bedarf:
    Geldwäsche wird durch entsprechende gesetzliche Vorschriften bereits erschwert.

 
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