Campact: Verfassungsklage gegen CETA
Liebe Freundinnen und Freunde,
das ausverhandelte Abkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist TTIP durch die Hintertür: Von der Paralleljustiz für ausländische Investoren bis zur Gentechnik – vieles, was bei TTIP droht, würde mit dem Handelsabkommen CETA schon Realität. Unglaublich, aber wahr: CETA könnte sogar ohne Zustimmung des Bundestags in Kraft gesetzt werden. Genannt wird es „vorläufige Anwendung“, aber diese kann mehrere Jahre dauern und endgültige Folgen haben. Dagegen werden wir alle Register ziehen.
Zusammen mit unseren Bündnispartnern Mehr Demokratie und Foodwatch haben wir einen Plan geschmiedet: Wir klagen gegen CETA und die vorläufige Anwendung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das ist unsere Chance, das Abkommen noch zu verhindern – selbst wenn Regierungen und Parlamente CETA zustimmen sollten. Als Prozess-Bevollmächtigten konnten wir den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen gewinnen.
Beteiligen auch Sie sich gemeinsam mit zehntausenden Bürger/innen an der Verfassungsbeschwerde! Dazu müssen Sie Prof. Kempen mit einer Vollmacht beauftragen, Sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Es entstehen Ihnen dabei weder Kosten noch andere Verpflichtungen. Bis zum kleinen SPD-Parteitag am 5. Juni brauchen wir die ersten 100.000 Vollmachten, um den Genossen deutlich zu zeigen: Wir wollen CETA nicht!
Mit herzlichen Grüßen
Campact-Vorstand
Jetzt die Vollmacht für die Verfassungsklage ausfüllen
PS: Haben Sie schon von der Schadenersatz-Klage des schwedischen Konzerns Vattenfall gegen Deutschland gehört? 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz wegen des Atomausstiegs will Vattenfall vor einem privaten Schiedsgericht erstreiten. Mit CETA drohen noch mehr solcher Investor-Staat-Klagen.[1]