01. Juni 2017   Aktuell

Was ist der Sinn von ÖPP - Enteignung im Auftrag der Banken

Bei ÖPP werden Kredite, die immer aufgenommen werden müssen um zu bauen und zu sanieren, nicht vom Staat sondern von den Privaten aufgenommen, die dafür mehr Sollzinsen zahlen müssen als der Staat. (Sie könnten ja Pleite gehen!) Diese Schulden der Privaten bei den Banken werden nicht zu den Staatsschulden der Bundesrepublik gezählt! (ÖPP- Buchungstrick)

Bei ÖPP kapert sich der private „Partner“ per 30 Jahres-Vertrag den Staat als Geldeintreiber für die garantierten Renditen (Habenzinsen) und lässt zusätzlich die teureren Sollzinsen für die Kredite die NutzerInnen bezahlen. Für Konzessionierungen im Bereich Fernstraßen ist kennzeichnend, dass der Private mit der Leistungserstellung nach ÖPP-Vertrag betraut wird und als Gegenleistung keine Vergütung, sondern vielmehr das Recht zur Erhebung und Vereinnahmung einer Maut übertragen bekommt.

ÖPP-Verträge sind nie öffentlich sondern immer geheim, erst Recht nicht bevor sie geschlossen werden. Auch wenn es um den Kernbereich der Daseinsvorsorge geht (Wasser/Straßen), werden sie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Verrat (auch wenn er im Interesse des Gemeinwohls geschehen sollte) ist bei Strafe verboten!

Wir sehen also klar, wer die Gewinner von ÖPP-Projekten sind und wer die Verlierer! Deshalb lehnen die Bundesrechnungshöfe unisono ÖPP ab. Die Bundesregierung wischt diese Kritik beiseite und verfolgt ihr Ziel. Das Ziel heißt: Privatisierung! Die BürgerInnen aber dürfen das nicht wissen, bevor der große Deal zu ihren Lasten beschlossen ist!

Quelle: Gemeingut in BürgerInnenhand

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