15. Juli 2017   Aktuell

Wo bleiben die jährlichen 300.000 Euro Herr Bürgermeister?

 Beitrag: Ulrich Engelke

 

 

 

 

Etwa zwanzig Windkraftanlagen gibt es im Helmstedter Revier. Sie sind schon älter und das hat Einfluss auf mögliche Gewerbesteuer-Einnahmen, denn dann entfallen Gegenrechnungen für die Abschreibungen und der Gewinn ist höher. Überschlägig als fundierte Schätzung ergibt sich als Größenordnung ein potenzieller Gewerbesteuerertrag von 300.000 Euro pro Jahr, plus-minus vielleicht etwa 50.000 Euro.

Grundlagen hier nachlesen: http://www.walter-witzel.de/Gewerbe.pdf

Die Windkraftanlagen stehen im Helmstedter Revier und fallen unter das sogenannte “Bergrecht“. Heißt das nun, dass den Kommunen wegen dieses Bergrechts (exterritoriales Gebiet?) keinerlei Gewerbesteuern zustehen und das “Revier“ die Steuern als zusätzlichen Gewinn einbehält? Wie sind die Rechtsgrundlagen und ist es rechtens, dass die Kommunen keine Gewerbesteuern erhalten?

Die Antwort auf meine Fragen im Rat der Stadt Helmstedt kann man sich genüsslich auf der Zunge zergehen lassen. Hier das Zitat der gesamten Antwort des Herrn Bürgermeisters Wittich Schobert:

 

Die Stadt Helmstedt erhält aufgrund des derzeitigen Zerlegungsmaßstabes - Zerlegung nach Sachanlagevermögen - derzeit Gewerbesteuervorauszahlungen von rund 11.000 € vom Betreiber mit Sitz in Halenbeck-Rohlsdorf.

 

Auf welche und wie viele Windräder sich dieser Betrag bezieht, kann von hier aus nicht ermittelt werden.

 

Wittich Schobert

Bürgermeister                         [Zitatende]

 

Der Antwort entnehme ich eine totale Ahnungslosigkeit aber auch den Unwillen, die Verhältnisse aufzuklären. Meine Fragen wurden auch noch nicht einmal ansatzweise beantwortet, sondern es wurde ausgewichen. Das sehe ich als Pflichtverletzung an. Dreihunderttausend Euro jährlich sind Peanuts für den Bürgermeister? Wegen einer Einsparung von 60.000 Euro jährlich wurde die Grundschule Ostendorf geschlossen!

Was läuft hier schief? Auf jeden Fall muss man vom Helmstedter Bürgermeister erwarten, dass er die Angelegenheit aufklärt und seinen Pflichten gegenüber den Helmstedtern Bürgern und dem Rat der Stadt nachkommt. Möglicherweise werden ja “kreative Steuertricks“ angewandt, um keine Gewerbesteuern abführen zu müssen. Ich weiß es nicht. Auch eine Affäre kann ich beim jetzigen Kenntnisstand nicht ausschließen.

 

Hier im vollen Zitat meine Fragen an den Herrn Bürgermeister:

 

Im Helmstedter Revier stehen etwa zwanzig relativ alte Windkraftanlagen. Wegen des Alters sind zum Großteil die Abschreibungen erledigt, so dass prinzipiell mit erheblichen Gewerbeeinnahmen zu rechnen wäre. Das wären überschlägig etwa 300.000 Euro pro Jahr. Meine Fragen dazu:

 

·        Sollten auf Grund des auf die Windenergie anzuwendenden „Bergrechts“ keine Gewerbesteuern an die Kommunen Helmstedt und Büddenstedt geflossen sein, frage ich Sie Herr Bürgermeister, werden Sie die Rechtsabteilung der Stadt Helmstedt mit der Klärung der Rechtssituation beauftrage? Die Hauptzielrichtung wäre dabei die Zahlung von Gewerbesteuern an die Stadt, möglicherweise auch für die Vergangenheit.

 

·        Werden Sie die Öffentlichkeit und den Rat über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung substantiiert und prüfbar unterrichten? Herr Bürgermeister, eine oberflächliche Auskunft wäre nicht akzeptabel.

 

 

 

 

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