18. Januar 2018   Aktuell

Grenzen der Sicherheitsbereitschaft des Kohlekraftwerks Buschhaus - droht im Falle der Nichterfüllbarkeit Schadensersatz?

Beitrag: Roswsitha Engelke

Als die Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele einen Handel mit den Energiekonzernen machte, nutzte die Mibrag die Situation, sich vorzeitig von Buschhaus zu trennen – und sich die Stilllegung auch noch bezahlen zu lassen.
Für die Sicherheitsbereitschaft und deren anschließende Stilllegung kassieren sie jährlich 230 Millionen Euro, bei einer Laufzeit von sieben Jahren macht das 1,6 Milliarden Euro.

Siehe hierzu:

Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Drucksache 19/297,

 

der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne,Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der

Fraktion DIE LINKE.

Grenzen der Sicherheitsbereitschaft des Kohlekraftwerks Buschhaus

Mit § 13g wurde im Juli 2016 die Kategorie „Sicherheitsbereitschaft“ für Kraftwerksanlagen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Danach sind folgende Braunkohlekraftwerke mit insgesamt 2,7 Gigawatt Kraftwerksleistung zur„Überführung von Braunkohlekraftwerksblöcken in die Sicherheitsbereitschaft“ vorgesehen worden:

 

1. zum 1. Oktober 2016: verbleibender Block D des Kraftwerks Buschhaus,

2. zum 1. Oktober 2017: a) Block P des Kraftwerks Frimmersdorf und

b) Block Q des Kraftwerks Frimmersdorf, 3.

zum 1. Oktober 2018: a) Block E des Kraftwerks Niederaußem,

b) Block F des Kraftwerks Niederaußem und c) Block F des Kraftwerks

Jänschwalde, 4.

zum 1. Oktober 2019: a) Block C des Kraftwerks Neurath und b) Block E des Kraftwerks Jänschwalde.

Die stillzulegenden Anlagen dürfen jeweils ab dem genannten Kalendertag nicht mehr am Markt eingesetzt werden. Nach Ablauf von vier Jahren erfolgt ihre endgültige Stilllegung.

Die entsprechenden Kraftwerksblöcke müssen laut § 13g EnWG in der Lage sein,auf Anforderung des Netzbetreibers innerhalb einer Zeitspanne von zehn Tagenbis zur Betriebsbereitschaft hochzufahren und innerhalb von elf Tagen ihre Nettonennleistung zu erreichen. Diese Anforderung war beim Kraftwerk Buschhaus bereits in der Verständigung vom 2. November 2015 zwischen der Bundesregierung und den Vertragspartnern Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) und Helmstedter Revier GmbH (HSR) festgelegt worden.

Der hierzu erforderlichen täglichen Braunkohlezufuhr fehlen jedoch offensichtlich wesentliche logistische Voraussetzungen. Gemäß Unternehmensangaben ist vorgesehen, wegen der 2016 abgeschlossenen Auskohlung des angrenzenden Tagebaus Schöningen die Brennstoffversorgung vollständig aus dem Mitteldeutschen Revier auf dem Schienenweg zu bestreiten, sollte das Kraftwerk wieder in Betrieb gehen

(vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrageder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7098).

Nach Angabe der „Helmstedter Nachrichten“ vom 21. Dezember 2012 ist jedoch eine zur zügigen Brennstoffentladung notwendige Umladestation nicht vorhanden („Ab März rollen die Kohlezüge in Richtung Kraftwerk Buschhaus“, www.helmstedter.nachrichten.de). Ferner erscheint die termingerechte Beförderung und Entladung von Rohbraunkohle mit hohem Wassergehalt vor allem beistrengen Minustemperaturen besonders fraglich.

Zur Wiederaufnahme des Kraftwerksbetriebs müsste der dafür benötigte Brennstoff aus dem 200 km entfernten MIBRAG-Tagebau Profen angeliefert werden,wie das bereits in der Vergangenheit unregelmäßig zur Vorratsstreckung in Schöningen erfolgt ist (Statistik der Kohlenwirtschaft e. V.). Der Braunkohlebedarf des Kraftwerks von teilweise über 2 Millionen Tonnen pro Jahr entspricht einem Tagesverbrauch von rund 6 000 Tonnen. Auf der Grundlage von früheren Bahnlieferungen mit jeweils 1 500 Tonnen Frachtgewicht (vgl. Helmstedter Nachrichten vom 21. Dezember 2012, ebenda) wären damit rechnerisch vier Güterzugladungen täglich zur Vollversorgung des Kraftwerks erforderlich. Ein angenommener 24-stündiger Wendezyklus setzte hierfür 4 mal 60 Kohlewagen sowie die benötigten Lokomotiven mit Fahrpersonal voraus, die innerhalb der Vorwarnzeit von zehn Tagen aufgestellt worden sein müssten. Zudem müssten umfangreiche Entlademöglichkeiten vorgehalten werden.

Die außerplanmäßige Bereitstellung von 240 Güterwagen mit dazugehörigen Dieselloks und Personal bedingt in Ermangelung vorhandenen Zugmaterials einen überregionalen Bezug von Waggons. Jeder Waggon muss bei der Abfertigung einzelner Fuhren einer Eingangs- und Ausgangskontrolle unterzogen werden (vgl. MIBRAG Spektrum 5/2005, S. 2). Erweist sich ein 24-stündiger Wendezyklus in der Folge als nicht durchführbar, wären zusätzliche Güterzüge unerlässlich, um die Nettonennleistung des Kraftwerks durchgehend halten zu können.

Beheizbare Waggons, die in einzelnen Bergwerken zur Verhinderung von eingefrorener Braunkohle in den Wintermonaten verwendet werden, kommen nicht aufden regulären Strecken der Deutschen Bahn AG zum Einsatz. Beim KraftwerkSchkopau, das über einen betriebseigenen Schienenweg aus dem MIBRAG-Tagebau Profen versorgt wird, verfügt – sofern die nach älteren Informationen angewandte Praxis bis heute beibehalten wurde – jeder Waggon „über eine eigene Heizanlage von 26 kW“ (vgl. Krupp, VDM Case History 03/1997, Schkopau, S. 10). Eine zügige Entladung bei Minustemperaturen wird zusätzlich durch eine Infrarot-Auftauanlage sichergestellt. Vergleichbare Voraussetzungen bestehenam Standort Buschhaus nicht, sodass möglicherweise eingefrorene Braunkohle nach gewohnter Praxis mit Presslufthämmern wieder aus den Güterwagen befreit werden müsste.

Für die Überführung in die Sicherheitsreserve wird den Kraftwerksbetreibern eine Vergütung gezahlt. Die drei betroffenen Energiekonzerne MIBRAG/HSR sowie RWE AG und Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) erhalten für den Minimal betrieb in sieben Jahren insgesamt 1,61 Mrd. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7317). Damit sollen laut Bundesregierung Ertragsausfälle und Mehrkosten vergütet werden.

Im Falle des Kraftwerks Buschhaus mit einer Nettonennleistung von 352 Megawatt (MW), welches bereits im Jahr 1985 seinen kommerziellen Betrieb aufnahm und nunmehr nach 31 Betriebsjahren in die Sicherheitsbereit schaft überführt worden ist, beträgt die monatliche Vergütung laut „VDI nachrichten“ vom 1. Juni 2017 („Der Braunkohleausstieg auf Probe läuft“, www.vdi-nachrichten.com) 4,3 Mio. Euro. Sie wird seit Oktober 2016 vom Übertragungsnetzbetreiber Tennet an die MIBRAG-Tochtergesellschaft Helmstedter Reviergezahlt, die Buschhaus betreibt, wobei die Kosten auf die Netzentgelte der Stromkunden umgelegt werden.

Kraftwerk und Tagebau wurden 2013 von der E.ONKraftwerke GmbH an die MIBRAG verkauft, welche sich heute im Besitz der tschechischen EP Energy a. s. befindet.

Sowohl die Sicherheitsüberführung als auch eine etwaige Wiederinbetriebnahme des Kraftwerkbetriebs haben Auswirkungen auf einzelne regionale Einrichtungen, u. a. öffentliche Verkehrsbetriebe, Sanitätsdienste, Sicherheitsdienste und Feuerwehren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1.

Kann das Kraftwerk Buschhaus nach Einschätzung der Bundesregierung mit ausreichend viel Braunkohle versorgt werden, um im Bedarfsfall innerhalb von zehn Tagen wieder angefahren und nach elf Tagen bei voller Leistung betrieben zu werden?

2.

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung alle erforderlichen Vorkehrungen für den Winterbetrieb von Buschhaus bei Minustemperaturen getroffen worden, um den Transport und die Entladung am Kraftwerksstandort von eingefrorener Braunkohle zu ermöglichen?

3.

Welche Institution der Bundesregierung bzw. welches Unternehmen oderwelche Einrichtung schlug mit welchem Papier (bitte mit Aktenzeichen) bzw. mündlich die Überführung des Kraftwerks Buschhaus in die Sicherheitsbereitschaft erstmals vor, und wer entschied sie seitens der Bundesregierung?

4.

Ist der Bundesregierung beim Abschluss der Verständigung am 2. November 2015 belegt worden, wie die Betreiberunternehmen MIBRAG und HSR innerhalb von zehn Tagen rund 6 000 Tonnen Braunkohle pro Tag in kraftwerksgerechter Qualität sowie 240 Kohlewaggons mit Dieselloks und Personal organisieren, be- und entladen können?

5.

Sollte obige Leistungsfähigkeit nicht belegt worden sein, mit welcher

Rechtssicherheit ist die Verständigung abgeschlossen worden?

6.

Waren Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises und der Städte Helmstedt und Schöningen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Beratungen beteiligt, die zur Überführung des Kraftwerks Buschhaus in die Sicherheitsbereitschaft führten?

Wenn ja, welche Amtsträger und bei welcher Beratung, wenn nein, warum

nicht?

7.

Wurden bei etwaigen Beratungen nach Frage 6 die Auswirkungen der Sicherheitsüberführung sowie einer etwaigen Wiederinbetriebnahme des Kraftwerkbetriebs auf einzelne regionale Einrichtungen abgeschätzt?

Wurde erwogen, die Kommunen bzw. kommunalen Einrichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur eigenen gesonderten Dienstbereitschaft in die Vergütungsregelung einzubeziehen, wenn nein, warum nicht?

8.

Wäre bei einer nachträglich erkannten Nichterfüllbarkeit der Verständigung gemäß Frage 4 die Bundesregierung nach ihrer Auffassung zur Rückforderung der bereits geleisteten Vergütung für die Sicherheitsbereitschaft vom Betreiber berechtigt?

9.

Wäre bei einer grundsätzlichen Nichterfüllbarkeit der Anforderungen des

§ 13g EnWG gemäß Frage 4 die Bundesregierung nach ihrer Auffassung

zum Erhalt eines Schadensersatzes vom Betreiber berechtigt?

10.

Müsste im Falle einer nicht ausreichend erreichbaren Bereitschaftsfähigkeit des Kraftwerks Buschhaus die Verständigung vom 2. November 2015 wieder aufgehoben werden?

Würde nach Auflösung der Verständigung vom 2. November 2015 gemäß Frage 10 das Kraftwerk Buschhaus nach Auffassung der Bundesregierung seine frühere Betriebsweise wieder aufnehmen dürfen oder wäre es unverzüglich endgültig stillzulegen?

Berlin, den 14. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute4
Gestern9
Woche36
Monat187
Insgesamt88100
 

Anmeldung