24. März 2018   Aktuell

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland / EU

Beitrag: Roswitha Engelke

Innerhalb weniger Jahre stiegen weltweit autoritäre Tendenzen an. Sie untergraben die Demokratie und den Rechtsstaat in immer mehr Ländern. Die Folgen sind Störungen im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Wirtschaft der betroffenen Staaten.

Fünf Jahre ist es her, dass die EU den Friedensnobelpreis erhielt. Seitdem ist viel passiert. Dass aber der Euro, gewissermaßen als Friedenswährung, die Stabilität des Kontinents erhöht hätte, kann niemand behaupten.

Die Demokratien in Europa stehen mit dem Rücken an der Wand. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung werden Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Grundrechte immer weiter eingeschränkt.

 

Spanien  z. B.  bewegt sich im Laufschritt zurück in die Zeiten der Franco-Diktatur. Die Unterdrückung der öffentlichen Meinung versteckt sich dabei hinter einem Rechtsverständnis, das bis zur Groteske entstellt wurde.

"Ich glaube nicht, dass Spanien ein europäischer Rechtsstaat ist“. Dieses vernichtende Fazit zog die spanische Rechtsexpertin Araceli Manges Martin schon 2015.

Manges, Professorin für Öffentliches Internationales Recht an der Universität Complutense in Madrid, klagte in der konservativ ausgerichteten Zeitung El Mundo über die Entwicklung Spaniens vom Vorzeigekind Europas zu einem der unzuverlässigsten Staaten der Europäischen Union – in dieser zweifelhaften Spitzenposition nur überholt von Italien und Griechenland.

Bleiben wir innerhalb der Grenzen des Rechtsstaates Deutschland

Die Politiker führen das Wort vom “freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat” bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit im Mund und tragen den sogenannten RECHTSSTAAT wie eine Monstranz vor sich her. Dabei gab es auf deutschen Boden noch nie einen Rechtsstaat! In der Kaiserzeit hatte Deutschland eine Klassenjustiz. In der Weimarer Republik war es eine diese Republik zutiefst verachtende Justiz, im III. Reich hatte Deutschland eine Verbrecherjustiz, in der Nachkriegszeit eine Wendehalsjustiz und heute eine von den Politikern gegängelte Justiz.

Der Generalbundesanwalt und seine nachgeordneten Bundesanwälte sind weisungsabhängige politische Beamte, die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Spuren sie nicht im Sinne der jeweiligen politischen Machthaber, dann können sie jederzeit wieder abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

Die Generalstaatsanwälte der Länder sind ebenfalls weisungsgebundene politische Beamte der Länder und können jederzeit wieder abberufen werden, wenn sie den Weisungen ihres Dienstherren, also dem Justizminister, nicht Folge leisten.


Deutschland hat keine politisch unabhängige Justiz!

Das Grundgesetz Deutschlands schreibt die Trennung von Exekutive und Judikative vor. Die Praxis sieht anders aus. Diese gesetzlich vorgeschriebene Gewaltenteilung existiert nicht. Zu diesem Thema hat der Kriminologe und bekannte Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Peter- Alexis Albrecht folgendes ausgeführt:

ZITAT:

“Warum geht das nicht im gesamten Justizsystem? Gerade hier wäre Autonomie das Gebot der Stunde. Der Ruf der Richterverbände belegt das eindrucksvoll. Im Kern geht es um die Verlagerung der Personalhoheit weg von den Landesjustizministern (der Exekutive) hin zu den Richterwahlgremien und unabhängigen Justizverwaltungsräten (der Judikative). Demokratisch legitimierte Richterwahlen gibt es in 24 EU-Ländern. Nur in Deutschland, Österreich und Tschechien werden die justiziellen Kontrolleure noch von der zu kontrollierenden Exekutive bestellt:

Das ist ein rechtsstaatliches Ding der Unmöglichkeit.

Quellen:

Journalismus u. Wissenschaft von unten

Das Meinungsmedium: Der Freitag

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute11
Gestern7
Woche36
Monat131
Insgesamt88044
 

Anmeldung