Hartz-IV und Schulbücher - Jobcenter Hildesheim ignoriert Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Menschenverachtender Ungeist - Unfassbar, aber wohl kein Einzelfall.
Obwohl der Hartz-IV-Satz keine Kosten für Schulbücher enthält und das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 bestimmt hat, dass unabweisbare Mehrbedarfe zu übernehmen sind (vergl. SGB-II, § 21 Absatz 6), weigert sich das Jobcenter Hildesheim nunmehr über zwei Instanzen und will in Revision vor das Bundessozialgericht gehen.
Was nützt eine eigentlich klare Rechtslage, wenn Behörden sich weigern, das Recht umzusetzen? Was ist das für ein übler menschenverachtender Ungeist, der sich da breitgemacht hat!
https://www.dielinke-hildesheim.de/nc/politik/aktuell/detail/news/bildung-darf-nicht-vom-geldbeutel-der-eltern-abhaengen/
Zitat. SGB-II, § 21 Absatz 6:
(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.