Neu im Aufgabengesetz: Einsatz von Bodycams (Quelle: Abendzeitung Bayern)

Dazu kommen "Ergänzungen polizeilicher Befugnisse" wie die präventive Postsicherstellung, die Nutzung von Erkenntnissen aus DNA-Analysen zu Fahndungszwecken, der Einsatz von Bodycams unter bestimmte Voraussetzungen auch in Wohnräumen, das Stöbern in der "Cloud" sowie die Erleichterung des Einsatzes von Explosivmitteln. In den sozialen Netzwerken wird schon vor wild gewordenen Ordnungshütern gewarnt, die mit Handgranaten um sich werfen, wenn sie sich nicht mehr anders zu helfen wissen.