17. Juni 2018   Aktuell

Spanien - bisher noch vieles im Argen

16. Juni 2018 —

Prof. Dr. Axel Schönberger Deutschland

Auch die nach dem erfolgreichen Mißtrauensvotum gegen die unter Korruptionsverdacht stehende Minderheitsregierung unter Führung von Mariano Rajoy neu berufene spanische Regierung unter Führung des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez verstößt wie ihre Vorgängerregierung massiv gegen die spanische Verfassung, indem sie das darin (Artikel 10.2 und 96.1 in Verbindung mit den für Spanien ausnahmslos bindenden beiden großen Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen) verankerte Recht Kataloniens auf Selbstbestimmung und das Recht der Katalanen, alleine über die Art ihrer Selbstbestimmung (Verbleib bei Spanien oder Errichtung einer souveränen Republik) zu entscheiden, ohne daß es dazu eines weiteren Votums der restlichen Völker Spaniens bedarf, rechtswidrigerweise nicht anerkennt und dessen Verwirklichung sogar massiv verhindert.

Dies ist im übrigen auch ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte von rund siebeneinhalb Millionen Bürgern der Europäischen Union, die derzeit noch unter spanischer Jurisdiktion stehen.

Es ist nur der Besonnenheit der Katalanen zu verdanken, die in friedlicher Entschlossenheit den Weg zur einem unabhängigen Katalonien friedlich zu gehen gewillt sind und sich derzeit noch wie Lämmer die Mißachtung wesentlicher politischer und sozialer Rechte des katalanischen Volkes wie seiner herausragenden Politiker gefallen lassen, daß es in Spanien nicht schon längst zu bürgerkriegsähnlichen Szenen wie in anderen Regionen der Welt gekommen ist, in denen die Menschenrechte und sogar die eigene nationale Rechtsordnung in vergleichbarer Weise brutal unterdrückt und mißachtet werden wie derzeit in Spanien. Man kann nur hoffen, daß es weiterhin friedlich bleibt, zumal in Spanien die Möglichkeit eines rechtsgerichteten Militärputsches zur Wahrung der Einheit Spaniens nicht auszuschließen ist.

 

Wer nationales und internationales Recht in eklatanter Weise bricht, wer massiv gegen die Menschenrechte verstößt, wer brutale Polizeieinsätze gegen friedliche Bürgerinnen und Bürger zu verantworten hat, wird sich entweder vor einem nationalen oder einem internationalen Gerichtshof verantworten müssen.

Welches Strafmaß für Mariano Rajoy, Soraya Sáenz de Santamaría, Alfonso María Dastis Quecedo, María Dolores de Cospedal García, Cristóbal Ricardo Montoro Romero und andere Politiker sowie das spanische und internationale Recht beugende und die Menschenrechte verletzende Kritokraten wie Pablo Llarena und Carme Lamela angemessen sein wird, werden eines Tages unabhängige Richter zu entscheiden haben.

Zieht man das spanische Strafgesetzbuch heran, müßte die Staatsanwaltschaft an sich für die Mitglieder der Regierung von Mariano Rajoy und verschiedene Richter der Audiencia Nacional und des Tribunal Supremo Spaniens mehr- bis langjährige Haftstrafen beantragen.

Foto: DPA

Und wenn nach dem Weltrechtsprinzip auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile ein hoher syrischer Beamter mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, so könnte es früher oder später auch zur Ausstellung internationaler Haftbefehle gegen diejenigen spanischen Regierungsmitglieder und Beamte kommen, die für die unerhörte Brutalität der spanischen Einsatzkräfte am 1. Oktober 2017 in Katalonien, deren wahres Ausmaß in Deutschland immer noch nicht recht bekannt ist, verantwortlich sind und aufgrund der Schwere ihrer Taten juristisch zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

 

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