28. Juni 2018   Aktuell

Zahlungsaufforderungen vom Inkassobüro Ralf Heyl

 

Der Verbraucherschutz teilt mit:

 

Die Postbank verschickt offenbar Mahnungen über Uraltschulden von längst aufgelösten Konten. Dabei arbeitet sie mit dem Rechtsanwalt Heyl und einem Inkassobüro namens Accredis zusammen

Die Postbank, die seit 2011 der Deutschen Bank gehört, soll demnach Forderungen über hunderte Euro an Kunden stellen, die schon jahrelang kein Konto mehr dort besitzen. Bei Nichterfüllung der Mahnungen droht die Bank mit Einschaltung des Rechtsanwalts Ralf Heyl und dem Inkassobüros Accredis. Allerdings sind die Zahlungsfristen derart kurz, dass der Verbraucher laut Spiegel “keine Chance hat, angemessen zu reagieren”.

Das widerspreche der Schadensminimierungspflicht, die auch für die Postbank gilt. Diese argumentiert, dass sie als Privatunternehmen dafür sorgen müsse, ausstehende Zahlungen einzutreiben. Dennoch entsteht der Eindruck, dass die Postbank aus uralten, strittigen Forderungen ein unseriöses Geschäftsmodell macht und an den Mahngebühren kräftig mitverdient. Zwar sind Bank und Heyl bzw. Accredis nicht unmittelbar verbandelt, bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch durchaus eine Verbindung. Die Postbank hält nämlich 51% an einem Unternehmen, das Telefon- und Schreibarbeiten für den Rechtsanwalt und das Inkassobüro übernimmt.
Einige Tipps für betroffene Verbraucher:

  • 1. Prüfen Sie, ob die Schulden nicht schon verjährt sind. Sofern zuvor kein Mahnbescheid erstellt wurde ist dies nach drei Jahren der Fall.
  • 2. Mahngebühren dürfen erst ab der zweiten Mahnung und auch nur in angemessener Höhe erhoben werden. Zu hohe Mahngebühren müssen nicht bezahlt werden – das gilt sowohl für Forderungen der Bank als auch für die des Inkassobüros. Bewegen sich die Gebühren also über dem Standardsatz von 5-10€ sind sie oft unzulässig.
  • 3. Lassen Sie sich nicht von der Androhung rechtlicher Konsequenzen durch den Rechtsanwalt Heyl einschüchtern

Sind die Forderungen unberechtigt oder verjährt, können Verbraucher prüfen, ob eine Anzeige ihrerseits wegen Nötigung und Betrugs angebracht ist.

 

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