23. August 2018   Aktuell

Es ist völlig inakzeptabel, dass in Dresden Journalisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von der Polizei behindert werden ....

... und dieser Verstoß gegen das Grundgesetz (Pressefreiheit) sowie gegen den Rechtsstaat (Freiheitsberaubung?) auch noch vom Ministerspräsidenten des Landes  als anerkennenswertes (seriöses) Verhalten bezeichnet wird, das ist beschämend und erinnert stark an die StaSi ...

Kretschmer bekommt Gelegenheit sich vor sein Beamte zu stellen. Grüne und Linke haben angekündigt, den Fall vor den Innenausschuss des sächsischen Landtags zu bringen.

Die sächsische Polizei steht wegen ihres Vorgehens gegen Journalisten am Rande des Dresdenbesuches von Bundskanzlerin Merkel (CDU) in der Kritik. Nach Angaben von ZdF Direktor Peter Frey wurde ein Kamerateam, das bei Merkels Visite am Donnerstag im Auftrage des Senders unterwegs war, von (pro)Pegidademonstranten verbal angegriffen und danach etwa eine Dreiviertelstunde von der Polizei festgehalten. "Das ZDF verlangt eine Aufklärung des Vorganges, sagte Frey am Sonntag, "es handelt sich um eine klare Einschränkung der freien Berichterstattung". Das Team hat sich korrekt verhalten." Ein Video, das Ausschnitte des Geschehens zeigt und ein Tweet von Sachsens Ministerpräsident Kretschmer (CDU) dazu lösten am Wochenende öffentliche Empörung aus. "Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten sind Polizisten," schrieb Kretschmer am Samstag auf Twitter.

Seine Aufgabe sei es auch, sich vor die Beamten zu stellen, "und das mache ich".

Das sächsische Innenministerium verteidigte per Twitter die Polizisten, die die Identitäten der Journalisten festgestellt hatten. Wenn Anzeige erstattet wird, egal gegen wen, müssen die Beamten handeln und die Personalien aufnehmen, hieß es in der Stellungnahme. Wir sollten keine geschnittenen Film voreilig bewerten, sondern in Ruhe anschauen.

Der Polizeipräsident habe die Reporter zu einem klärenden Gespräch eingeladen. Einer von ihnen hatte noch in der Nacht zum Freitag bei Facebook einen Film gepostet.

Nach seinen Angaben sollte das Team für die ZDF-Sendung "Frontal 21" drehen. "Doch dann fühlten sich einige Pegidaanhänger von unseren Dreharbeiten gestört und forderten die Polizei auf einzuschreiten. Die sächsischen Beamten kamen dem nach und plötzlich befanden wir uns in einer polizeilichen Maßnahme," schrieb der Kameramann.

Das ganze habe etwa 45 Minuten gedauert. Damit hätten sich die Polizeibeamte zur Exekutive der Pegidabewegung gemacht.

Auf dem Video ist ein Teilnehmer der Demonstration der islam- und fremdenfeindlichen Pegidabewegung der verlangt, nicht gefilmt zu werden. Er beschimpft den Kameramann und fordert ihn lautstark auf, mit ihm zu den Polizeibeamten zu gehen, die in der Nähe stehen. Später wird das TV-Team von Beamten überprüft.

"Ich sehe Pegida, die die freie Presse beschimpfen", twittert Fraktionschefin der Grünen im Bundestag Katrin Göring-Eckhard. "Ein Ministerpräsident, der findet, dass Handeln der Polizisten sei seriös müsse sich fragen lassen, ob er auf der Seite von Demokratie und Freiheit stehe."

Auch im Landtag wird Aufklärung gefordert. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, hätte sich die sächsische Polizei erneut zum Handlager der "Pegisten" gemacht, sagte der LINKE Innenexperte Enrico Stange.

Der Vorwurf, dass sich die Polizei  von Pegida- und AfD Anhängern instrumentalisieren lasse und die freie Berichterstattung mit der Aufklärung vermeintlicher Straftaten verhindert, wiege schwer, erklärte sein Grünenkollege Valentin Lippmann.

Seit wann muss die Presse die Pegida fragen, ob sie ihre Demos filmen darf. Es herrscht Pressefreiheit in der BRD. Üblicherweise ist diese Bewegung froh, wenn sie allerorts gesehen wird ...

Es wäre nett, wenn sich jemand fände, der dem Ministerpräsidenten Sachsens erklärt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist. So steht es im Grundgesetz. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen. Falschanzeigen sind strafbar. Der Herr mit dem schicken Hut vom LKA hätte das wissen müssen.


Wer wider besseres Wissen und in der Absicht, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen einzuleiten, einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht verdächtigt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar, § 164 Strafgesetzbuch (StGB). Ein Verdächtigen nach § 164 Abs. 1 StGB kann durch das Behaupten von Tatsachen geschehen, die den Verdacht auf eine bestimmte andere Person lenken oder durch die ein schon bestehender Verdacht verstärkt wird (BGHSt 14, 240, 246). Dabei ist es gleichgültig, ob die Tathandlung ausdrücklich oder konkludent geschieht. Das Äußern eines Werturteils oder einer wertenden Schlussfolgerung aus einer wahrheitsgemäßen Tatsachenschilderung genügt nicht (OLG Rostock NStZ 2005, 335).

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