27. September 2018   Aktuell

Hambacher Forst - Wiedereinführung der Kollektivschuld?

Beitrag: Roswitha Engelke

Wie Trommeln zur Beihilfe zum Landesfriedensbruch wird und zur gefährlichen Körperverletzung führen kann ...

Führt ein Amtsrichter aus Kerpen mit Zustimmung seines Amtsgerichtsdirektors  in Deutschland wieder die Kollektivschuld ein? Er nennt sein Urteil ein Urteil mit "generalpräventivem" Charakter.

Mit diesem Urteil plus persönlicher Stellungnahme, stellt der Amtsrichter meines Erachtens den Rechtsstaat BRD in Frage und schädigt gleichzeitig die Demokratie, denn Bürgern Höchststrafen in Aussicht  zu stellen, die Zivilcourage zeigen und das Grundrecht der Demonstration nutzen, um Schäden von der Allgemeinheit fernzuhalten, hat den Geruch eines Gefälligkeitsurteils sowie der Lobbybegünstigung und, was sehr viel schlimmer ist, den Geruch des Faschismusses. Zivilcourage zu bestrafen, ist seit 1945 mehr als anrüchig.

Zum Urteil (Quelle: Kölner Stadtanzeiger)

Kerpen -

Eine Aktivistin aus dem Hambacher Forst, die seit knapp vier Monaten in Untersuchungshaft saß, ist am letzten Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden!

Das Gericht sah die Straftatbestände des Landfriedensbruchs und der Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an.

Das Strafmaß sei schuldangemessen, solle aber auch „generalpräventiven Charakter“

haben und ein Zeichen gegen weitere Straftaten im Hambacher Forst setzen, sagte Richter Peter Königsfeld in der mündlichen Begründung des Urteils.

Die "strafbare" Handlung:

Die Angeklagte hatte selbst hatte keine Böller geworfen, aber eine Gruppe von Aktivisten, die Böller auf Bundespolizisten warfen, mit  „trommeln unterstützt“, so Amtsgerichtsdirektor Joachim Rau. (Kölner Stadtanzeiger v. 01.08.18)

 

Ade Demokratie?

News

Seit Beginn der Einsatzmaßnahmen im Hambacher Forst vor zwei Wochen wurden laut Polizei 115 Menschen vorläufig festgenommen. Außerdem habe es 227 Gewahrsamnahmen und 674 Platzverweise gegeben. 30 Polizisten seien bislang verletzt worden.

Es gab einen toten Journalisten und Verletzte unter den Aktivisten, über die Anzahl der Verletzten Aktivisten schweigen sich amtliche Stellen jedoch aus.

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ..." Grundgesetz, Artikel 20a.

Dem Grundgesetz nach, müßte hier der Staat Verantwortung zeigen und den Hambacher Forst vor der Umweltzerstörung durch die RWE schützen. Der Polizeieinsatz gegen die Umweltaktivisten ist möglicherweise ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn dieses nicht auch schon zu einer Farce geworden ist ...

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