Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verhandlung über Sanktionen im Hartz-IV-Gesetz aufgenommen - Die Linke kritisierte den Senatsvorsitzenden Harbarth als befangen
Beitrag: Ulrich Engelke
Vor der Verhandlung über Sanktionen im Hartz-IV-Gesetz hat die Linksfraktion im Bundestag den neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, als befangen kritisiert. "Er sollte sich an der Urteilsfindung nicht beteiligen", sagte der Linke-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch der Rheinischen Post. Es sei "durchaus problematisch", dass Harbarth Gesetze mit beschlossen habe, die nun vor dem Verfassungsgericht auf dem Prüfstand stünden.
Der Erste Senat des Verfassungsgerichts, dessen Vorsitzender Harbarth seit Anfang Dezember ist, verhandelte am Dienstag über die Frage, ob Abzüge vom Hartz-IV-Satz als Strafe etwa für versäumte Termine oder abgelehnte Jobs mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Harbarth hatte als CDU-Abgeordneter im Juni 2018 für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt.
Auf die Befangenheitsvorwürfe gegen ihn ging Harbarth nicht ein. Schraubte aber die Erwartungen an das Verfahren zu Beginn der Verhandlung schon herunter.
Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien, sagte er zu Beginn der Verhandlung. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Ihm zufolge stelle sich vielmehr die Frage, "was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf". Dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe. "Das nehmen wir ernst." Zitat Ende.
Nein Herr Harbarth, diese Frage stellt sich nicht, es stellt sich die Frage, was das Grundgesetz beinhaltet!