15. März 2019   Aktuell

Frankreichs Regierung: Gelbwesten - Bestrafung ja - soziale Verbesserungen - nein

Beitrag: Roswitha Engelke

Vor dem Hintergrund der "Gelbwesten"-Proteste in Frankreich hat das Parlament verschärfte Sanktionen gegen mutmaßliche Gewalttäter und Vermummte gebilligt.

Heißt das, dass die Macron-Regierung ihre vermummten Polizisten zurückpfeift und deren Einsatz von Gummigeschossen, Gasraketen und Wasserwerfern gegen Demonstranten verbietet? Keineswegs! Es ist ein "Anti-Randalierer-Gesetz", mit dem Demonstrationsverbote deutlich erleichtert werden.

Der von der konservativen Opposition beherrschte Senat stimmte der Novelle mit 210 zu 115 Stimmen zu, es gab 18 Enthaltungen. Die Konservativen betonten, das Gesetz richte sich in erster Linie gegen Gewaltbereite des sogenannten Schwarzen Blocks und nicht gegen "Gelbwesten".

Ob Polizei und Richter eine derartige Differenzierung vornehmen, bleibt allerdings ihnen überlassen. 

Für ein Volk mit dem Hintergrund der Revolution von 1789 ist eine Demonstration für soziale Verbesserungen ein ganz natürlicher Vorgang. 

Für die momentane französische Regierung scheint das Demonstrationsrecht mehr eine unangemessene Möglichkeit des Volkes  zu sein, Kritik an der herrschenden Politk zu üben. Eine Kritik, der von staatswegen mit verschärften Gesetzen und Sanktionen entgegengetreten werden muss.

Na prima und das im Land der Devise: Liberté, Égalité, Fraternité, eine Devise, die einst zum Grundsatz der Republik erhoben wurde. Sie wurde in die Verfassung von 1946 aufgenommen und in der Verfassung der Fünften Republik von 1958 verankert. Heute ist sie Teil des nationalen Erbes Frankreichs und praktisch an jedem französischen Rathaus sowie anderen öffentlichen Gebäuden zu finden, ebenso auf Geldmünzen und Briefmarken.

Das französische Parlament hat mit seiner Entscheidung diesen Grundsatz zu einer  bloßen Farce degradiert.

Nach dem neuen Gesetz können Präfekten ohne richterliche Grundlage erstmals Demonstrationsverbote gegen all jene aussprechen, "die eine besonders schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellen.

Bei Zuwiderhandlung drohen den Demonstranten sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 7500 Euro. Das ist ein Maulkorb für Regierungsgegner.

Der Senat hatte die Gesetzesverschärfung bereits im Oktober vor Beginn der Proteste auf den Weg gebracht.

 

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