Staatstrojaner skandalöser Dilletantismus oder vorsätzlicher Verfassungsbruch?
CCC über das Innenleben des Bundestrojaners
Die Analyse des Behörden-Trojaners weist im als “Quellen-TKÜ” getarnten “Bundestrojaner light” bereitgestellte Funktionen nach, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen. So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung
bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird. Es ist dieses diffuse Gefühl der Angst und Ohnmacht, dass nach zehn Jahren Ausbau des Überwachungsstaates durch unzählige Sicherheitsgesetze, diese gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Es ist dieser weitere Schritt, weniger Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden zu haben, weil diese ja (zumindest in den dokumentierten Fällen) offensichtlich machen, was sie wollen. Und das ist gefährlich für einen Rechtsstaat, der davon lebt, dass die Bürger an ihn glauben. Quelle: Von markus. Veröffentlicht am: 09.10.2011
Das heißt, mit diesem Trojaner ist es möglich, die Benutzung staatsfeindlicher oder krimineller Seiten (Kinderpornografie, Konspirationen mit Terroristen, Bombenbauen etc.) auf jedem Computer vorzutäuschen.
Auch auf Ihrem!
Diese Manipulationsmöglichkeit hat nichts mehr mit polizeilicher Aufklärungsarbeit zu tun.
R.Engelke
Dazu einige Links:
http://netzpolitik.org/2011/ccc-uber-das-innenleben-des-bundestrojaners/
http://netzpolitik.org/2011/die-trojaner-attacke-%E2%80%93-wer-schutzt-uns-vor-dem-staat/
und hier eine Bürger Meinung zum Thema:
http://c-r-t.ath.cx/sphpblog/index.php?entry=entry111016-144136