02. April 2019   Aktuell

Unter Generalverdacht stehen künftig nicht nur Tor-Nutzer, sondern auch Freifunker und VPN-Betreiber! Deutschland marschiert munter in ein totalitäres System (*)

Kaum hatte das Innenministerium ein generelles Verbot des Darknets gefordert, beschloss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zum Verbot von Darknet-Diensten und eine umfassende Lockerung des Briefgeheimnisses. Unter Generalverdacht stehen künftig nicht nur Tor-Nutzer, sondern auch Freifunker und VPN-Betreiber.

Quelle: Heise Magazin, 

"Generalverdacht, Bundesrat beschließt Gesetzesvorlage zu Darknet-Dienste-Verbot und Postgeheimnis"

 

Das ging dann ja flott: Keine vier Wochen, nachdem ein Staatssekretär des Bundesinnenministeriums dem Darknet „keinen legitimen Nutzen“ in „einer freien, offenen Demokratie“ attestiert hat, beschloss der Bundesrat nun eine umfassende Gesetzesvorlage, die Benutzer des Tor-Netzes, aber auch alle Freifunker und VPN-Betreiber unter Generalverdacht stellt.

Weit weniger Beachtung fand, dass auf die Initiative Bayerns hin außerdem bedenkliche Änderungen am Postgeheimnis in die Gesetzesvorlage eingebracht und vom Bundesrat mitbeschlossen wurden. Damit sollen die Behörden umfangreichen Zugriff auf archivierte Daten von Postdienstleistern erhalten – ausdrücklich rückwirkend. So dürften Tausende Unschuldige ins Visier von Drogen- und Terrorfahndern geraten.

Der Beschluss des Bundesrats entspricht in weiten Teilen dem ursprünglichen Entwurf, den die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Anfang 2019 in die Länderkammer einbrachte – mit dem Ziel, einen eigenständigen Straftatbestand für die Schaffung und den Betrieb von Darknet-Marktplätzen einzuführen.

 

Nicht nur Tor ist böse

Künftig soll es eine Straftat sein, eine „internetbasierte Leistung“ anzubieten, „deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt“ ist.

Laut der Begründung ist damit in erster Linie das Tor-Netzwerk gemeint, doch Tor wird explizit als nur ein Beispiel für „Möglichkeiten der Anonymisierung“ angeführt – das Gesetz wird also nicht etwa auf Tor beschränkt.

Auch das Freifunk-Netz, dessen Router ein VPN nutzen, um eine Verbindung ins Internet herzustellen, anonymisiert seine Nutzer zwangsläufig – genauso wie jedes andere VPN. Die IP-Adresse des tatsächlichen Nutzers bleibt verborgen.

Im Vorschlag Nordrhein-Westfalens gibt es jedoch eine entscheidende Einschränkung, wonach das Anbieten solcher Dienste nur dann strafbar sein soll, wenn „deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern“.

Satz 2 enthält eine lange Liste von Straftaten zu den Bereichen Arzneimittel, Betäubungsmittel, Waffen und Sprengstoff, Falschgeld, Kreditkarten, Computersabotage, Datenhandel und Kinderpornografie.

Es müsste also erst im Einzelfall geklärt werden, ob ein Zweck oder eine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Tätern das Leben zu erleichtern – bis dahin fallen praktisch alle Tor- und VPN-Dienste unter Generalverdacht. So sieht das auch unser Jurist Nicolas Maekeler in einer ersten Einschätzung.

Etliche aus Bayern eingereichten Änderungen zielten darauf, diese Einschränkungen vollständig zu kippen: Es sollte alles unter Strafe gestellt werden, was die Begehung rechtswidrigen Taten ermöglicht, fördert oder auch nur erleichtert, egal ob es um Graffiti oder Waffenhandel geht, im Darknet oder sonstwo im Internet. Diese Verschärfung wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Im Zuge dessen wird auch das Postgeeimnis ausgehölt!

Bayern nutzte die Gelegenheit außerdem, um im Zuge des Darknet-Gesetzes auch noch das Postgeheimnis auszuhöhlen – und gleich noch einen Rückwirkungseffekt im Gesetzesvorhaben zu verankern.

So sollen künftig die Post, DHL und alle anderen Postdienstleister sämtliche gespeicherten Informationen zu Sendungen eines Absenders oder Empfängers herausgeben müssen, wenn ein Richter dies anordnet.

Bisher durften die Unternehmen lediglich Auskunft über Pakete und Briefe geben, die bereits verschickt, aber noch nicht ausgeliefert waren. Dies stellte der BGH 2016 in einem Grundsatzurteil fest, ein sogenanntes „retrogrades Auskunftverlangen“ lehnte er ab.

Zum gesamten Artikel hier

(*) Totalitäre Systeme:

Eine politische Herrschaft, die die Bürger vollkommen unterwerfen will, handelt totalitär. Ein solcher Staat versucht, alle Bereiche des Lebens (Beruf, Familie, Erziehung, Freizeit usw.) zu kontrollieren, also die totale Macht auszuüben. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb))

Was ist die "bpb"

Im Münchner Manifest vom 26. Mai 1997 wurden die Ziele der politischen Bildung konkretisiert, amtlich definiert sind die Aufgaben im Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001. Darin heißt es im § 2:

„Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.“[3]

§ 6 Abs. 1 des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung besagt, dass die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale von einem aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehenden Kuratorium kontrolliert werden.

 

Frage: Wann wird die bpb aufgelöst? Zuviel Aufklärung ist unserer Regierungelite doch sehr unangenehm und eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist hier noch nicht einmal notwendig,  wie z. B. bei "attac", "Deutsche Umwelthilfe" oder "peta" etc.

 

 

 

 

 

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