UN-Arbeitsgruppe fordert von Spanien: Lasst die katalanischen Gefangenen frei!
Quelle: Neue Debatte, Journalismus und Wissenschaft von unten
Posted In Europa In einer offiziellen Erklärung hat die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (Working Group on Arbitrary Detention; WGAD) die sofortige Freilassung >
- des Vorsitzenden der katalanischen Republikanischen Partei (ERC), Oriol Junqueras,
- des Vorsitzenden der kulturellen zivilgesellschaftlichen Organisation Òmnium Cultural, Jordi Cuixart, und
- des früheren Vorsitzenden der zivilgesellschaftlichen Organisation ANC, die sich für die Unabhängigkeit Kataloniens einsetzt, Jordi Sànchez, gefordert.
Außerdem sollen sie für die Zeit der Untersuchungshaft, die seit November 2017 andauert, entschädigt werden.
Junqueras, Cuixart und Sànchez wurde im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017 verhaftet. Spanien wirft ihnen unter anderem Rebellion vor. Unabhängigkeitsbefürworter, Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten sehen in den Inhaftierten politische Gefangene des spanischen Staates.
Alfred Bosch, Kataloniens Minister für auswärtige Angelegenheiten, institutionelle Beziehungen und Transparenz, hat die spanischen Behörden aufgefordert, dem Beschluss der WGAD Folge zu leisten. Dies geht aus einer heute verbreiteten Pressemitteilung der Regierung von Katalonien hervor.
Demnach sei der Fall der katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter der Working Group on Arbitrary Detention bereits im Februar 2018 vom internationalen Anwalt und ehemaligen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, vorgelegt worden. Laut Emmerson soll sich Spanien „nicht wie ein demokratisches Land“ in Europa verhalten und „gegen demokratische Grundsätze“ verstoßen.
Die Arbeitsgruppe vertritt die Auffassung, dass sowohl die Meinungsfreiheit als
auch das Recht auf Manifestation und Teilnahme eindeutig verletzt wurden. Die katalanischen Unabhängigkeitsführer werden von der WGAD in eine „friedliche politische Bewegung“ eingeordnet.
Die Arbeitsgruppe soll ebenfalls die Informationen der spanischen Regierung sowie die des juristischen Prozesses gegen die Gefangenen und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein im Fall von Carles Puigdemont in Bezug auf das Nichtvorhandensein von Gewalt, in ihre Betrachtungen einbezogen haben.
Alfred Bosch, fordert die spanischen Behörden auf, „der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe nachzukommen und die politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen“. Bosch sagte, dass die Entscheidung eindeutig zeigt, dass das Gefängnis „in diesem Fall eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellt“.
Das Königreich Spanien solle sich des Problems bewusst werden und die Unterdrückung aufgeben, um „einen Dialog mit Katalonien aufzunehmen“, wobei die Schlussfolgerungen der UN-Arbeitsgruppe als ein Zeichen für die Suche nach einer friedlichen Lösung des katalanischen Problems zu verstehen sei.
Das „präventive Gefängnis“ wäre genutzt worden, um „Rache zu üben und gegen die Unabhängigkeitsbewegung vorzugehen“ – eine politische Option, die der Minister als demokratisch und friedlich hervorhebt und die von den katalanischen Bürgern bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, den Spanienwahlen und in den
Kommunalwahlen bestätigt worden sei.
Die von der UN-Arbeitsgruppe vorgelegte Entscheidung, versehen mit dem Aktenzeichen A/HRC/WGAD/2019, sei zudem ein Beispiel dafür, „dass der Gerichtsprozess ein historischer Fehler ist“, wird Bosch zitiert. „Wir bestehen darauf, dass der einzige Ausweg aus dem Konflikt der Dialog ist.“ Den Bürgern Kataloniens sei eine Stimme zu geben, damit sie „über ihre eigene Zukunft entscheiden können“.
Bosch betonte, wie wichtig es sei, dass der spanische Staat den Empfehlungen der Arbeitsgruppe nachkommt. Denn es ist nicht das erste Mal, dass ein internationales Gremium die Entscheidung der spanischen Justiz, die katalanischen Politiker und Aktivisten in Haft zu halten, infrage stellt.
Unter anderen hatten bereits Amnesty International, die Weltorganisation gegen Folter (rganisation Mondiale contre la Torture; OMCT) und Front Line Defenders die sofortige Freilassung der Gefangenen verlangt. Im Fall von Carles Puigdemont hatten die deutsche und die belgische Justiz angemerkt, dass es keine Verbrechen von Aufruhr und Rebellion im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017 gegeben habe. Doch genau dafür wird den Betroffenen in Spanien der Prozess gemacht.
Die spanische Staatsanwaltschaft will für Oriol Junqueras eine Strafe von bis zu 25 Jahren Haft wegen Rebellion. Für Jordi Sánchez, die ehemalige katalanische Parlamentspräsidentin Carme Forcadell und Jordi Cuixart sollen es bis zu 17 Jahren Haft sein.
Die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung wurde durch die Resolution 1991/42 der ehemaligen Menschenrechtskommission eingesetzt. Ihr Mandat wurde durch die Entschließung der Kommission 1997/50 präzisiert und erweitert. Sie ist angesiedelt beim Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (United Nations High Commissioner for Human Rights, OHCHR).
Die Aufgabe der WGAD ist es, Fälle von Haft zu untersuchen, ob diese willkürlich verhängt wurde oder sie nicht den einschlägigen Normen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Gesetzen auf dem Gebiet der Menschenrechte entspricht.
Die Arbeitsgruppe besteht aus fünf unabhängigen Experten, die vom
Menschenrechtsrat, dem Hauptorgan der Vereinten Nationen für Menschenrechte, bestimmt werden. Dies soll die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Kompetenz gewährleisten. Die Arbeitsgruppe tritt dreimal im Jahr zusammen, um über mögliche Verletzungen der Menschenrechte in Sinne von willkürlichen Inhaftierungen zu befinden. Der Vorsitzende ist der mexikanische Menschenrechtsexperte José Guevara Bermúdez. Weitere Mitglieder sind Leigh Toomey (Australien), Elina Steinerte (Lettland), Seong-Phil Hong (Republik Korea) und Sètondji Adjovi (Benin).
Wenn die WGAD feststellt, dass eine willkürliche Inhaftierung stattgefunden hat, wird die zuständige Regierung aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um im Idealfall die willkürliche Inhaftierung aufzuheben. Die Regierungen sind verpflichtet, UN-Arbeitsgruppe über das weitere Vorgehen zu informieren.
Obwohl Spanien den Standpunkt vertreten kann, dass die Forderung der WGAD nicht bindend sei, würde eine Nichtbeachtung gegen das Völkerrecht und gegen die von Spanien unterzeichneten Menschenrechtsverträge verstoßen.
Die Autorität der von Staaten eingerichteten Arbeitsgruppe zur Verteidigung der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Verbot willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierungen kann nicht in Frage gestellt werden, heißt es in der Pressemitteilung der katalanischen Regierung. Wenn Spanien die UN-Regelungen nicht einhält, würde das Land Teil der Staatengruppe werden, die die Menschenrechte nicht respektiert und gegen das Völkerrecht verstößt.
Länder wie die USA, Israel, die Türkei oder Kuba hätten nach Erhalt einer ähnlichen Stellungnahme der Arbeitsgruppe Gefangenen freigelassen. 2017 sollen es insgesamt 31 Personen gewesen sein, die aufgrund der Stellungnahmen der Arbeitsgruppe die freiheit erlangten. Die andauernde Haft sei eine kontinuierliche Verletzung der Freiheit, die durch den Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 9 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte geschützt ist:
„Jedermann hat ein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemand darf seiner Freiheit entzogen werden, es sei denn aus gesetzlich bestimmten Gründen und unter Beachtung des im Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens.“ [1]
[1] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte auf https://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355 (abgerufen am 29.05.2019).
Prof. Dr. Axel Schönberger
Deutschland
28. Mai 2019
Textauszug
Werden deutsche Zeitungen wie beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung auch nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die schweren Menschenrechtsverletzungen in Spanien weiterhin bagatellisieren oder ignorieren, wie sie es bisher taten?
Wird die deutsche Bundesregierung zur Kenntnis nehmen, welche schwerwiegenden Vorwürfe die Working Group on Arbitrary Dentention der Vereinten Nationen gegenüber Spanien erhebt? Wird Europa weiterhin schweigen, seine eigenen Werte verraten und wegsehen?
Der Beschlußtext der Arbeitsgruppe kann auf spanisch in einem ISSUU-Fenster der folgenden Seite des katalanischen Nachrichtenportals VilaWeb nachgelesen werden (er ist noch nicht auf der offiziellen Seite der Arbeitsgruppe veröffentlicht):
https://www.vilaweb.cat/noticies/onu-reclamallibertat-immediata-junqueras-sanchez-cuixart/
Ausführlich geht Telepolis (Ralf Streck) auf die Forderung nach sofortiger Freilassung der politischen Gefangenen Spaniens ein, der auch weitere Mißstände des postdemokratischen Spaniens rügt, das sich derzeit immer weiter und rascher von den Grundwerten der Europäischen Union und den zivilisatorischen Standards der Völkergemeinschaft entfernt:
https://www.heise.de/tp/features/UNO-Willkuerliche-Inhaftierungen-der-Katalanen-in-Spanien-4435994.html
Auch der wie immer gut informierende «Blickpunkt Katalonien» hält die Fakten auf deutsch fest:
http://blickpunktkatalonien.com/un-fordert-sofortige-freilassung-katalanischer-gefangener/
Pointiert berichtet der Eurojournalist über den Skandal, der sich in Brüssel offenbar auf Weisung von Antonio Tajani ereignete, bevor das neugewählte Europäische Parlament überhaupt das erste Mal zusammentreten konnte:
http://eurojournalist.eu/katalane-draussen-bleiben/
Falls letztlich nicht die Wählerinnen und Wähler, sondern der postdemokratische spanische Nationalstaat über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entscheiden sollten, verlöre dieses seine demokratische Legitimation und sein Ansehen.