05. Juli 2019   Aktuell

Dossier USA Folter 2019 Mai - European Center For Constitutional And Human Rights

Beitrag: Roswitha Engelke

1. EINFÜHRUNG

Guantánamo, Abu Ghraib, Bagram und Geheimgefängnisse in Osteuropa;

Waterboarding, Schlafentzug und Elektroschocks: Diese Orte und Methoden stehen für das systematische Folterprogramm der USA.

Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass niemand Folter und grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung ausgesetzt werden darf. Dieser Grundsatz wird in internationalem Recht, z.B. in der UN-Antifolterkonvention (Convention Against Torture) und auch vielen nationalen Gesetzgebungen bekräftigt.

Dennoch werden überall auf der Welt Menschen zu Unrecht gefoltert –nicht nur in Diktaturen und repressiven Regimen – sondern auch in partiell demokratischen Staaten und westlichen Demokratien wie den  USA.

2  DIE „ARCHITEKTEN“ DES US-FOLTERPROGRAMMS: STRAFANZEIGEN IN EUROPA

Im November 2004 reichte der Gründer und heutige ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck als Rechtsanwalt und im Namen von vier irakischen Folterüberlebenden sowie des Center for Constitutional Rights (CCR) aus New York in Deutschland Strafanzeigezum US-Folterprogramm ein. Diese war unter anderem gegen den damaligen US-Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet sowie einige ranghohe Militärs wegen Verstößen gegen die UN-Antifolterkonvention und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch gerichtet. 

Die angezeigten Verbrechen waren:

Kriegsverbrechen, Folter und weitere Straftatenin den US-Militärgefängnissen Guantánamo und Abu Ghraib.

Die Strafanzeigen stützten sich auf das in Deutschland verankerte Weltrechtsprinzip (Prinzip der 3 Universellen Jurisdiktion). Danach ist die Verfolgung schwerster Verbrechen auch in einem Drittstaat möglich, obwohl die Straftaten in anderen Ländern begangen wurden.

Weitere juristische Interventionen gegen die „Architekten“ der US-Folter folgten in Deutschland (2006) undFrankreich (2007). Die Anklagebehörden verzichteten jedoch auf die Aufnahme von Ermittlungen.

Die Strafanzeige, die das ECCHR 2011 in Genf (Schweiz) vorbereitete, richtete sich gegen George W. Bush persönlich. Ihm wurde darin vorgeworfen, gegen die UN-Antifolterkonvention verstoßen zu haben.

Die Antifolterkonvention verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, gegen Verdächte von Folterstraftaten zu ermitteln, unabhängig davon, ob es sich um ehemalige Präsident*innen, Regierungs-oder Geheimdienstmitarbeiter*innen, Soldat*innen oder Polizist*innen handelt. 

Eine Immunität für ehemalige Regierungschef*innenist bei der Begehung von Folterungen ist deswegen ausgeschlossen.

Die Anzeigen wurden von mehr als 50 Organisationen aus der ganzen Welt unterstützt –darunter Friedensnobelpreisträger*innen Shirin Ebadi und Pérez Esquivel, der ehemalige UN-Sonderberichterstattern für Folter,Theo van Boven, und der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit der Richer*innen und Anwält*innen, Leandro Despouy.

Nach Ankündigung der Strafanzeige sagte George W. Bush seine Reise ab.

 

Weiterlesen hier:

ECCHR -  DOSSIER DAS FOLTERPROGRAMM DER USA – VON HÖCHSTER STELLE GEWOLLT UND GEBILLIGT

 

 

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute8
Gestern15
Woche31
Monat182
Insgesamt88095
 

Anmeldung