08. September 2019   Aktuell

Das deutsche "Staatsfernsehen" und seine steuerlichen Vorteile

Man sollte der Linkspartei zu hören, um zu erkennen, dass etwas nicht stimmt. Die Abgabenlast ist viel zu hoch und die Nutznießer verarschen den Steuerzahler...

Beitrag Roswitha Engelke

Quellen:

 

Das deutsche "Staatsfernsehen" und seine steuerlichen Vorteile

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem aktuellen Jahresbericht steuerliche Vorteile der öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert, die den Anstalten aus seiner Sicht nicht zustehen.

Zu finden unter: Deutscher Bundestag Drucksache 19/910019. 19. Wahlperiode, Zugeleitet mit Schreiben des Bundesrechnungshofes vom 10. April 2019 gemäß § 97 Absatz 1 der Bundeshaus-haltsordnung. "Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten",  Seite 33 des Berichtes.

In den vergangenen zehn Jahren seien die Rundfunkanstalten durch Steuervorteile, die der Fiskus ihnen zu Unrecht gewährt hätte, mit 55 Millionen Euro vom Staat subventioniert worden.

 

In ihren Jahresberichten, den sogenannten Bemerkungen, die in zwei Teilen veröffentlicht werden, beschreiben die staatlichen Prüfer Fälle staatlicher Verschwendung und sorglosen Umgangs mit Steuergeld.

 

Die Anstalten nahmen mit dem Rundfunkbeitrag zuletzt jährlich rund 7,8 Milliarden Euro steuerfrei ein!

Bei einer derartigen Begünstigung ist es nicht mehr verwunderlich, dass die politische Opposition, DIE LINKE.  zugunsten der Regierungsparteien nur bruchstückhaft zitiert wird und diese Zitate oft noch aus dem Zusammenhang gerissen sind, damit sie eine negative Wirkung auf den Zuschauen haben.

Auch Vereine, die demokratische Mittel wie Demonstrationen anwenden, Aufrufe und Veranstaltungen zum Schutze von Bürgerrechten ausrichten (z. B. attac ) haben es schwer, in den öffentlich rechtlichen Medien nicht  als Randalierer gebrandtmarkt zu werden.

Es ist nicht verwunderlich, dass die Öffentlich-Rechtlichen immer brav in Übereinstimmung mit der Bundesregierung berichten. Wer beißt schon die Hand, die ihn  füttert!

 

Andere Einnahmen müssen die Anstalten allerdings sehr wohl versteuern. Das betrifft vor allem die Ausstrahlung von Werbung in Fernsehen und Radio und den Verkauf von Serien, Filmen oder Lizenzen ins Ausland, an Streamingdienste oder andere Kunden.

Mit Werbung nahmen die Öffentlich-Rechtlichen zuletzt 570 Millionen Euro ein, mit der Programmverwertung rund 70 Millionen Euro. 

Dabei fallen laut Rechnungsprüfern unter anderem Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an.

Anders als die privaten Sender müssen die Anstalten die Gewinne aus diesen Geschäften nicht mit den geltenden Steuersätzen versteuern. Stattdessen können sie Pauschalregelungen nutzen.

Die Regeln sehen vor, dass die Anstalten nur auf einen Teil der gewerblichen Einnahmen Körperschaftsteuer zahlen müssen: 

Bei den Werbeeinnahmen seien 16 Prozent der Erträge betroffen schreiben die Prüfer, bei den Einnahmen aus Programmverwertung 25 Prozent. Auch die damit zusammenhängenden Einkünfte aus der Kapitalertragsteuer dürften die Anstalten pauschalieren.

Pauschalen kennen auch Privatleute aus dem Steuerrecht; sie sollen sowohl beim Fiskus als auch beim Steuerpflichtigen Arbeit und Verwaltungsaufwand reduzieren.

Das ist auch bei den Rundfunkanstalten der Fall: „Die Pauschalierung soll Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen wirtschaftlicher und hoheitlicher Tätigkeit vermeiden und das Besteuerungsverfahren vereinfachen“, schreiben die Prüfer.

Der Bundesrechnungshof stört sich im Fall von ARD, ZDF und Deutschlandradio daran, dass die Pauschalen, die den Anstalten berechnet werden, seit 20 Jahren nicht mehr angepasst wurden.

Anders als die öffentlich-rechtlichen Sender müssten private Rundfunk- und Fernsehsender ihre tatsächlichen Erträge versteuern, so der Bericht. „Die derzeitigen Pauschalen gelten seit 20 Jahren unverändert“, schreiben die Prüfer. „Sie dürfen aus Wettbewerbsgründen nicht zu steuerlichen Vorteilen für die Rundfunkanstalten führen und sind deshalb regelmäßig zu überprüfen.

Das sieht auch das EU-Recht vor.“

Tatsächlich habe die EU-Kommission Deutschland bereits im Jahr 2005 aufgefordert, die Pauschalen, die aus den Jahren 1998 und 2001 stammen, zu überprüfen. Das hatte Deutschland zugesagt.

Der BRH hält die Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen für zu niedrig; sie hätte schon im Jahr 2008 um 2,5 Prozentpunkte angehoben werden müssen. 

Die unterlassenen Anpassungen sorgten bei den Anstalten jedes Jahr für Mehreinnahmen aus der Körperschaft- und anderen Steuern von fünf Millionen Euro.

Dass die Rechnungsprüfer diesen Missstand in ihren aktuellen Jahresbericht aufnehmen, hat einen Hintergrund:

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die reklamierten Missstände bis heute nicht behoben. Die Veröffentlichung ist aus Sicht des BRH das letzte Mittel, um öffentlichen Druck aufzubauen – und eine Kampferklärung an den Finanzminister.

 

Zum ersten Mal hat der BRH das BMF im Jahr 2013 auf die längst überfällige Anpassung hingewiesen und empfohlen, die Pauschalen zu überprüfen und verändern.

Die Antwort des Ministeriums: Bund und Länder hätten die Pauschalierung überprüft und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Änderungsbedarf gebe.

Anders als der Finanzminister hält der Bundesrechnungshof hingegen eine Anhebung der Pauschalen bei der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer „für zwingend erforderlich“.

Den Prüfern geht es vor allem darum, dass die vorteilhaften Regeln den Wettbewerb von Öffentlich-Rechtlichen und privaten Sendern beim Verkauf von Werbezeit und Rechten untergraben. „Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass eine korrekte Besteuerung unerlässlich ist, soweit beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten in Konkurrenz zu anderen Unternehmen treten“, schreiben die Prüfer in ihrem Bericht.

 

„Die derzeitigen Pauschalen für Programmverwertung und Werbeeinnahmen führen zu ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteilen für die Rundfunkanstalten.

Das BMF sollte die notwendigen Reformen zur Anhebung der Pauschalen deshalb umgehend einleiten. Zudem sollte es die Pauschalen künftig regelmäßig überprüfen, um etwaigen Anpassungsbedarf frühzeitig zu erkennen.“

 

 

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