27. November 2019   Aktuell

Die Aufklärungsbereitschaft der deutschen Staatsanwaltschaft ...

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Erneute Einstellung der Ermittlungen

26. Nov. 2019 — 

Wie dpa heute gemeldet hat, hat die Staatsanwaltschaft Kiel die im Juni des Jahres wieder aufgenommenen Ermittlungen wieder eingestellt. Die Begründung: Die vernommene Zeugin ist unglaubwürdig. Die Informationen stammen vom Hörensagen.

Das muss man wirklich genau überdenken. Die Zeugin nennt explizit Namen, die am Tötungsdelikt beteiligt gewesen sein sollen und gibt eine Eidesstattliche Versicherung ab, was ja nun wirklich keine Kleinigkeit ist. Wir fragen uns, ob wirklich alle Personen, die namentlich benannt worden sind, auch befragt wurden! Statt allen diesen Hinweisen nachzugehen, beschränkt man sich darauf, das alles als "Hörensagen" abzutun. Wir müssen also wohl mit den Tätern unter dem Arm in Kiel auflaufen, damit die Staatsanwaltschaft Kiel nicht von Hörensagen sprechen kann. Das kann es ja wohl nicht sein, oder?

 

Unser Rechtsanwalt hat die aktuelle Fassung der Akte angefordert, damit wir das nachlesen und prüfen können, was die Staatsanwaltschaft Kiel seit der Wiederaufnahmeentscheidung Mitte des Jahres "ermittelt" hat. Zugleich ist unsererseits Beschwerde gegen die erneute Einstellung der Ermittlungen eingelegt worden.

Wir hatten es nicht anders erwartet! Wir vertrauen der Staatsanwaltschaft Kiel schon seit Jahren nicht. Daher hatten wir ja auch den Antrag gestellt, den Fall einer anderen Staatsanwaltschaft zur Ermittlung zu überstellen. Dieser wurde leider durch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig abgelehnt. Dennoch wird nach der nunmehr wieder gemachten Erfahrung wohl ein erneuter diesbezüglicher Antrag notwendig sein.

Jedenfalls ist mehr als klar, dass die immer noch laufende Online-Petition aktueller ist denn je!

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