07. April 2020   Aktuell

DIE LINKE Niedersachsen lehnt Eingriffe ins Besuchs- und Wohnrecht ab!

Eingriffe in die Grundrechte müssen verhältnismäßig sein, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen. Zudem dürfen sie kein Dauerzustand werden. Bereits am 27.03. wurde im Bundestag ein „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ beschlossen, welches diese Republik bedeutsam verändert hat. Die Grundgesetz-Artikel 2 - Freiheit der Person, Artikel 8 – Versammlungsfreiheit, Artikel 11 - Freizügigkeit und Artikel 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 12 Berufsfreiheit und Art. 14 den Eingriff ins Eigentum, wurden bereits stark eingeschränkt.

Minister Spahn darf jetzt nach Verabschiedung dieses Gesetzes im Alleingang über die Außerkraftsetzung von Grundrechten entscheiden,

Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen und Gesetze außer Kraft setzen. Wann dieser Ausnahmezustand endet wird der Bevölkerung nicht mitgeteilt.

Über Nacht wurden nun neue Regelungen zur weiteren Einschränkung der Grundrechte in ganz Niedersachsen eingesetzt, ohne dass die bisherigen Grundrechtseinschränkungen überhaupt richtig wirken konnten, ohne dass sich die Gefahrenlage großartig geändert hätte und ohne sorgfältiger Abwägung sozialer Folgen.

Allzu leicht werden hier Grundrechte und Gesundheitsschutz gegeneinander ausgespielt, obwohl die Bevölkerung ihre Einsicht zu einem solidarischen Schutzverhalten insbesondere gegenüber Risikogruppen verantwortungsvoll auslebt. Die Corona-Krise ist keine Blankovollmacht zum Durchregieren und Grundrechte sind kein Luxusartikel. Die vollumfängliche und schnellstmögliche Wiederherstellung der Grundrechte, ist für DIE LINKE Niedersachsen oberstes Gebot.

 

In der neuen niedersächsischen Verordnung, wird insbesondere das Besuchsrecht in der eigenen Wohnung stark eingeschränkt. Die somit zunehmende häusliche Isolation hat beträchtliche Nebenwirkungen. Bei Ärmeren, Alleinstehenden, Älteren, einsamen oder psychisch kranken Menschen können jegliche soziale Kontakte wegbrechen. Zukunftsängste, Depressionen, Alkoholkonsum und Suizidraten könnten so massiv ansteigen. Die innerfamiliäre Gewalt, insbesondere gegen Frauen*, könnte stark zunehmen. Menschen ohne Obdach, die bei Freund*innen untergekommen sind, werden so in die Illegalität gedrängt. Besonders unerklärlich ist es den Bürger*innen wie gleichzeitig die privaten Rechte eingeschränkt werden mittels Besuchsverbot und auf der anderen Seite der Kontakt erhöht wird indem Baumärkte geöffnet werden. Die Corona-Viren mögen Arm wie Reich gleichermaßen treffen, die Maßnahmen zur Einschränkung tun dies nicht.

 

Unklar ist auch, wer denn die neuen Einschränkungen kontrollieren soll. Die Polizei dürfte mit der Aufgabe massiv überfordert sein. Der Ruf nach einem Staat, der konsequent durchgreift und Grundrechte weitestgehend oder vollständig außer Kraft setzt ist der Ruf nach einem Staat, der jenseits des Grundgesetzes liegt.  Selbst der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt vor einer Erosion des Rechtsstaats. Wenn sich die Restriktionen über längere Zeit erstreckten, „dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt“ (FAZ, 2.04.2020). Einmal eingeschränkte oder abgeschaffte Bürger*innenrechte lassen sich nicht ohne weiteres wiederherstellen. Sie sind Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe.

 

Für DIE LINKE Niedersachsen steht Gesundheitsschutz hingegen klar vor ökonomischen Interessen. In krassem Widerspruch zur weitreichenden Einschränkung der Freiheitsrechte steht, dass der Infektionsherd Arbeitsplatz überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Es kann den Bürger*innen nicht vermittelt werden, warum sie sich täglich am Arbeitsplatz in Gefahr bringen sollen. Statt weiterer Eingriffe in die Bürger*innenrechte oder schöner Appelle, braucht es einen massiven Ausbau der medizinischen Infrastruktur und bessere Arbeits-, Schutz,- und Lohnbedingungen für Pflegekräfte, Mitarbeitende im Einzelhandel und Erziehende.

Statt vollgestopfter Busse und Bahnen eine Erhöhung des Nahverkehrs. Wir brauchen Solidarität und Aufklärung statt weiterer staatlich durchgesetzter Einschränkungen.

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