19. Mai 2020   Aktuell

Perfide: Trump nutzt Coronavirus für seine menschenverachtende Sanktionspolitik

Dr. Diether Dehm, DIE LINKE. im Bundestag ließ ein Gutachten, durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ausarbeiten. China Schuld an der Corona-Pandemie zu geben ist abwegig und läßt sich auch durch kein Trump-Konstrukt herleiten. (Roswitha Engelke)

Quelle: Telepolis, Harald Neuber

Verantwortung der Volksrepublik nicht geklärt; Strafmaßnahmen nicht durchsetzbar. Einseitige US-Sanktionen würden wohl von Beijing gekontert

 

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat etwaige Entschädigungsforderungen der US-Regierung an China wegen der wirtschaftlichen Folgen der Sars-CoV-2-Pandemie als nicht durchsetzbar bezeichnet. Zudem sei die Schuldfrage für den Ausbruch der Pandemie nicht geklärt, heißt es in dem Papier, das Telepolis vorliegt.

 

Die Bundestagsexperten hatten sich zuletzt in mehreren internen Einschätzungen mit den Forderungen von US-Präsident Donald Trump auseinandergesetzt. Auch andere Völkerrechtlicher waren zum Schluss gekommen, dass für die US-Forderungen weder rechtliche Grundlagen noch Ansprüche oder Durchsetzungsmöglichkeiten bestehen.

 

Der neuartige Coronavirus war Anfang des Jahres zunächst in der chinesischen Provinz Wuhan aufgetreten. Der Erreger, der die Atemwegserkrankung Covid-19 auslösen kann, verbreitet sich seither weltweit. Bis jetzt sind knapp 4,8 Millionen Menschen infiziert worden und 316.000Menschen an Covid-19 oder assoziierten Erkrankungen gestorben.

 

Trump: "Sehr substantielle" Schadensersatzforderungen

 

US-Präsident Trump hatte mehrfach China verantwortlich gemacht und "sehr substantielle" Schadensersatzforderungen ins Spiel gebracht (Corona-Sanktionengegen China auf dem Weg?). Zuletzt stellte er zudem einen kompletten Abbruch der Beziehungen zu China in Aussicht.

 

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezeichnet die Schuldfrage angesichts der aktuellen Faktenlage dem entgegen als "ungeklärt". Die Völkerrechtskommission der UN schreibe bei Gegenmaßnahmen zwischen Staaten zudem ein "vorwerfbares völkerrechtliches Vorverhalten des sanktionierten Staates voraus".

 

In keinem Fall könnten die USA Sanktionen gegen die Volksrepublik über den UN-Sicherheitsrat durchsetzen, da China diesem Gremium als Vetomacht selbst angehört. Eine Streitschlichtung des UN-Sicherheitsrates, zu dem er nach der UN-Charta befugt ist, müssten Washington und Beijing zustimmen. Gelingt das nicht, könnte UN-Generalsekretär António Guterres seine Dienste als Mediator anbieten.

 

Angesichts der Pattsituation im UN-Sicherheitsrat ist allerdings unwahrscheinlich, dass dieses Gremium eine Lösung erreichen kann. Sollten die US-Regierung unter Donald Trump jedoch unilaterale Sanktionen gegen China erlassen, würde dies "aller Wahrscheinlichkeit nach mit entsprechenden Gegenmaßnahmen" beantwortet werden.

 

Dazu zählten etwa Gegensanktionen oder Zölle. Eine juristische Kontrolle eines solchen Sanktionskrieges wäre kaum möglich, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags: Ein Schlagabtausch zwischen den Supermächten werde "mangels gerichtlicher Zuständigkeit voraussichtlich nie vor dem Internationalen Gerichtshof überprüft".

 

Skurille Forderungen ohne rechtliche Grundlagen

 

Die Bundesregierung hatte die Entschädigungsforderungen Trumps schon Ende April zurückgewiesen.

"Die Frage nach etwaigen finanziellen Kompensationsansprüchen gegen China stellt sich aus Sicht der Bundesregierung nicht", hieß es in der Antwort des Bundesentwicklungsministeriums auf eine Frage der Vizevorsitzenden der Linksfraktion, Heike Hänsel. Die Politikerin bezeichnete die Haltung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP daraufhin als richtig und warf Trump vor, "von seinem epochalen Versagen im eigenen Land abzulenken".

 

"Nach der Bundesregierung und zahlreichen Völkerrechtlern hat nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigt, dass die skurrilen Entschädigungsforderungen von US-Präsident Donald Trump an China wegen der Sars-CoV-2-Pandemie bar jedweder rechtlichen Grundlage sind", sagte der Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ausarbeiten ließ.

 

Nun stehe die Bundesregierung "auch angesichts der bevorstehenden Sicherheitsratspräsidentschaft" in der Pflicht, "der Wildwestpolitik Washingtons entschieden entgegenzutreten", so Dehm weiter.

 

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