Diktatorische Maßnahmen haben nichts mit Gesundheitsschutz zu schaffen
Quelle: Labour.net
Die Gesundheitsdiktatur (?) – Notstand wegen Corona-Virus verlangt nach Wachsamkeit gegenüber dem Staat
Krisen ermöglichen es dem Staat, sich selbst als „hart durchgreifende“ Ordnungsmacht zu positionieren. Dies ist in gesundheitlichen Krisen nicht anders. (…) Seuchenschutzmaßnahmen erinnern an die Ausrufung von Kriegsrecht. In beiden Fällen herrscht besondere Aggressivität gegen „Abweichler“. Es sind Situationen veränderten Rechts – letztlich reduzierter Rechte für die Bürger und ausgeweiteter Rechte für die Staatsmacht.
Während durch Seuchen bedingter Krisen werden unschuldige Staatsbürger teilweise wie Verbrecher behandelt. Sie müssen sich eine im Grunde entwürdigende Behandlung bieten lassen, die in normalen Zeiten als „No-Go“ gelten würde. Überwachungsmaßnahmen werden durch verstärkte Polizeipräsenz, jedoch auch elektronikgestützt durchgesetzt…” Artikel “Die Gesundheitsdiktatur” von Roland Rottenfußer vom 14.3.2020 bei Neue Debatte , den wir später wohl nicht mehr verlinkt hätten, doch gab er einen guten Anlass für dieses Dossier zur kritischen Betrachtung der Freiheitseinschränkungen (ohne zugleich die Gefahr der Pandemie zu leugnen!):
Erosion der Demokratie: Bundesgesundheitsministerium will weiter mit Anordnungen regieren
“… Das Bundesgesundheitsministerium hat die Vorlage eines Entwurfs für ein drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die einigen Medien vorliegt, den anderen Ministerien zugeleitet. Das Bundesgesundheitsministerium will sich damit die Möglichkeit einräumen, selbst weitere Verordnungen ohne zeitliche Beschränkungen erlassen zu können, sofern das “zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist”.
Das senkt die Schwelle erheblich, denn eine Feststellung einer Pandemie von nationaler Reichweite ist gar nicht mehr erforderlich, was “schwerwiegend” sein soll, wird nicht weiter festgelegt.
Dem Bundestag wird immerhin noch das Recht eingeräumt, die Verordnungen, die alle übertragbaren Krankheiten betreffen, nicht nur Corona, nachträglich aufheben und abändern zu können. Die dauerhaften Sonderrechte seien aufgrund neuer Erkenntnisse über Covid-19 und angesichts von kommenden Impfprogrammen notwendig.
Das Bundesgesundheitsministerium will weiterhin eigenmächtig Regeln für den nationalen und internationalen Reiseverkehr anordnen können, beispielsweise den Unternehmen verbieten, Menschen aus Risikogebieten mitzunehmen, oder sie verpflichten, möglicherweise infizierte Personen zu melden.
Auch die Weitergabe von Passagierlisten und Und wer aus einem Risikogebiet einreist, müsste dem RKI umfangreiche Auskunft über seine Person zu machen und zudem erklären, wo er sich während der 10 Tage vor der Einreise aufgehalten hat sowie wo er sich bis 10 Tage danach aufhält. Das RKI würde die Angaben dann an die Behörden an den Zielorten weiterleiten, so das Ärzteblatt.
Nach Willkür klingt auch die Befugnis, keine Lohnfortzahlungen im Quarantänefall zu leisten, wenn dieser “eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet zugrunde liegt”.
Legt das Bundesgesundheitsministerium dann fest, was vermeidbar ist?
Damit nicht zu Ende, das Bundesgesundheitsministerium will auch mehr Daten sammeln. So sollen der Impfstand überwacht werden, indem entsprechende Patientendaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen an das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt werden sollen.
Damit soll vor allem bei neuen Impfstoffen “Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen beurteilt sowie untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen beziehungsweise Erkrankungen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen bei geimpften Personen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen”.
Das ist ganz vernünftig, aber ob die Übermittlung der Daten erst nach Zustimmung der geimpften Personen erfolgen soll, scheint nicht zu interessieren. (…)
Allmählich wachen Teile der Opposition auf und kritisieren die Anordnungspolitik der Bundes- und Landesregierungen, die die Parlamente aushebelt.
Besonders die Entscheidungen, die die Bundeskanzlerin mit den Länderchefs trifft und die tief ins persönliche Leben der Menschen einschneiden – Maskenpflicht, Sperrstunden, Ausgeheinschränkungen oder Beherbergungsverbote -, können nicht am Parlament und an einer politischen Debatte vorbei abgesegnet werden. (…)
Es geht nicht an, dass Landesregierungen Grundrechte einfach durch Anordnungen einschränken können.(…) Bundesregierung und die Landesregierungen sind bereits auf den Geschmack gekommen, im Namen der Pandemiebekämpfung mit Anordnungen zu regieren, die auch dazu dienen, öffentliche Kritik in Form von Demonstrationen und Versammlungen zu verhindern. Noch sind hier oft Gerichte eingeschritten und haben Verhältnismäßigkeit angemahnt. Das kann auch umkippen.” Beitrag von Florian Rötzer vom 20. Oktober 2020 bei Telepolis