29. Dezember 2020   Aktuell

Die Kontaktschuld und der "Rechtsstaat" Deutschland

Beitrag: Roswitha Engelke
 
Hamburg: Demonstration - G20-Gipfel
 
 
Liebe GenossInnen,
 
viele waren damals in Hamburg live dabei und mussten erleben, wie brutal die Polizei gegen Demonstranten vorgegangen ist. Ich persönlich habe die Demo per Live-Streams verfolgt und ich kann mich nur zu gut erinnern, wie Presseleute mit Kamera vor Beginn der Demo von der Polizei massiv vertrieben wurden und die Demo nach 50 m Demo-Strecke unter Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und anderen Hilfsmitteln barbarisch gestoppt wurde.
 
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wiederholt mit Eingriffen in das Grundrecht zu beschäftigen, so z. B. auch hinsichtlich des Einsatzes von Wasserwerfern[11]
 
 
 
Nun beginnt am 11. Januar 2021 ein regelrechter Schauprozess - die Hamburger GenossInnen haben den auf dem Schirm.
 
 
Antikapitalistische LINKE: Bitte informiert und protestiert
Zitat:..:"Was an den Rondenbarg-Prozessen neu und entscheidend ist: Die Staatsanwaltschaft hält sich nicht damit auf, den Angeklagten individuelle Taten nachzuweisen. Ihr Konstrukt ist ganz einfach: Da ist was passiert und alle, die da irgendwie dabei oder in der Nähe waren, werden für alles bestraft.
Dabei beruft sie sich auf das so genannte Hooligan-Urteil des Bundesgerichtshofs. Der hatte 2017 nach einer Hool-Auseinandersetzung geurteilt, dass auch Leute, die nur mitgelaufen sind, durch das ostentative Mitmarschieren eine psychische Beihilfe zu Straftaten geleistet hätten. (Kontaktschuldkonstrukt (*))
 
 
Aber: Der BGH hat schon damals explizit erklärt, dass dieses Urteil nicht auf politische Proteste übertragen werden kann. Sonst würde das Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt..."
 
 
 

mit solidarischen Grüßen
 

(*) Das Kontaktschuld-Konstrukt ist einTeil des breiten Spektrums von argumentum ad hominem, das heißt, nicht die Sache wird durch die Gerichtsbarkeit angegriffen, sondern die Person. Es ist ein klassisches Pseudoargument und jedenfalls im Strafverfahren zur juristischen Beweisführung ungeeignet, weil es nicht auf Tatsachen beruht. Der Begriff Kontaktschuld wird auch im Zusammenhang mit dem McCarthyismus verwendet (englisch: guilt by association)

 
 

 

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