50 Jahre Berufsverbot - Radikalenerlass (Adenauererlass) - Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik
Kommentar: Roswitha Engelke
Adenauer-Erlass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Radikalenerlass eines am 19. September 1950 von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gefassten Beschlusses, der eine neue Art der Kommunistenverfolgung in der gerade gegründeten Bundesrepublik lostrat.
Der Radikalenerlass betraf nicht nur Mitglieder von Parteien, sondern auch Personen, die nicht parteigebunden waren.
Nun startet ein Aufruf "50 Jahre Berufsverbot", unter dem in den kommenden Monaten bundesweit tausendfach Unterschriften gesammelt werden sollen. Ziel ist, den Radikalenerlass bundesweit offiziell aufzuheben und alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen.
Video von der Tagung "Politische Verfolgung in der frühen Bundesrepublik am Beispiel des Strafgefängnisses Wolfenbüttel. Fragen an die Gedenkstättenarbeit und die politische Bildung"