28. Januar 2021   Aktuell

50 Jahre Berufsverbot - Radikalenerlass (Adenauererlass) - Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik

Kommentar: Roswitha Engelke

Adenauer-Erlass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Radikalenerlass eines am 19. September 1950 von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gefassten Beschlusses, der eine neue Art der Kommunistenverfolgung in der gerade gegründeten Bundesrepublik lostrat.

 

Der Radikalenerlass  betraf nicht nur Mitglieder von Parteien, sondern auch Personen, die nicht parteigebunden waren.

Nun startet ein Aufruf "50 Jahre Berufsverbot", unter dem in den kommenden Monaten bundesweit tausendfach Unterschriften gesammelt werden sollen. Ziel ist, den Radikalenerlass bundesweit offiziell aufzuheben und alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen.

 

Video von der Tagung "Politische Verfolgung in der frühen Bundesrepublik am Beispiel des Strafgefängnisses Wolfenbüttel. Fragen an die Gedenkstättenarbeit und die politische Bildung" 

 

Tagung "Politische Verfolgung in der frühen Bundesrepublik am Beispiel des Strafgefängnisses Wolfenbüttel. Fragen an die Gedenkstättenarbeit und die politische Bildung" Veranstalter_innen:
 
- Stiftung niedersächsische Gedenkstätten / Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel,
- Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen e.V. Mit Dr. Jens-Christian Wagner (Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten),
- Willi Gerns, Walter Gruber, Gerd Graw (Zeitzeugen),
- Jan Korte (MdB),
- Prof. Josef Foschepoth (Historiker),
- Victor Perli (Vorsitzender der RLS Niedersachsen),
- Martina Staats (Leiterin der Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel),
- Lukkas Busche (wissenschaftlicher Mitarbeiter der Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel),
- Florian Grams (Historiker, Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen)
 

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