Dubiose Machenschaften der Postbank/Rechtsanwalt Ralf Heyl
Roswitha Engelke, 30.05.2012
Eine Verstaatlichung der Banken ist mehr denn je angebracht:
Seit der Übernahme durch die Deutsche Bank gerät die ehemals kundenfreundliche (und staatliche) Postbank immer häufiger in schiefes Licht, hauptsächlich durch die enge Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Köln und dem Inkassobüro Accredis.
Einige Beispiele der Aktivitäten des Triumvirates
Bei Kontoauflösungen durch den Kunden/durch die Bank
Die Postbank teilt anhand eines Kontoauszuges mit, dass ein Brief von Rechtsanwalt Heyl mit der Forderung der Auflösungssumme folgen wird. Die Auflösungssumme erhöht sich aufgrund dessen um mehr als 50 % und führt dadurch zu Einnahmen aus Kontoauflösungen für die Postbank, die damit den § 9 AGB-Gesetz umgeht, der eine Erhebung von Kosten bei Kontoauflösungen für unzulässig erklärt.
Eine weitere Einnahmequelle sind Forderungen aus "steinalten" Restbeständen. Die Höhe der Mahngebühren und der berechneten Zinsen übersteigen dabei nicht selten die Höhe der Uraltforderung oder vervielfachen diese eindeutig. Eingetrieben wird das Geld durch Rechtsanwalt Ralf Heyl, Köln und das Inkassounternehmen Accredis.
Die Postbank erklärt dazu, sie sei "als Privatunternehmen gehalten", ausstehende Forderungen einzutreiben oder eintreiben zu lassen, verschweigt aber, dass sie an den Geschäften des Inkassounternehmens und des Anwaltes indirekt und kräftig mitverdient. Immerhin wies dieses Unternehmen zuletzt einen Jahresgewinn von 3,3 Mio Euro aus. (Quelle: Der Spiegel 18/2011.)
Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg erklärten, dass es wegen keiner anderen Bank ähnlich viele Beschwerden gebe. Vor allem die Schnelligkeit mit der Inkassobüro und Anwalt zuschlagen ist extrem, die absichtlich kurzen Zahlungsfristen geben dem Betroffenen keine Chance angemessen zu reagieren. Gebühren werden unnötig in die Höhe getrieben, das widerspricht der Schadensminimierungspflicht, die auch für die Postbank Gültigkeit hat.
Bei den Mahngebühren gilt, dass Mahngebühren erst ab der zweiten Mahnung erhoben werden dürfen und auch nur in einer angemessen Höhe. Zu hohe Mahngebühren müssen demnach nicht bezahlt werden, genauso wie unangemessen hohe Mahngebühren der Inkassobüros.
Siehe dazu: http://www.blkk.de/frist-mahnung
Hinzu kommt, dass diese Schulden nicht selten verjährt sind, was dem Rechtsanwalt Heyl als Juristen durchaus bekannt sein dürfte, trotzdem versucht er, die Forderung unter Androhung von Gerichtsprozessen, weiteren Gebühren und sonstigen Unannehmlichkeiten durchzusetzen. Es handelt sich bei seiner Vorgehensart möglicherweise um Nötigung und Betrugsversuch. Betroffene sollten daher genau prüfen, ob ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft in ihrem Fall gerechtfertigt erscheint.
StGB § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erwägt, oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Links zu weiteren Fällen des RA Heyl
es gibt noch sehr viel mehr über Herrn Heyls Methoden im Internet zu finden oder aber über "Abzocke und Betrug"durch die Postbank z.B. v.d. Frankfurter Rundschau