21. Juni 2021   Aktuell

Nord Stream 2 und die Beziehungen mit Russland

Beitrag: Roswitha Engelke

Quellen:

Deutscher Bundestag,  

Rede im Bundestag von Klaus Ernst (DIE LINKE.)

Wie wir alle bereits wissen, sprach Staatspräsident Putin auf dem Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg von der Fertigstellung des ersten von zwei Strängen der Ostseepipeline Nord Stream 2. Die Rohre seien verlegt, auf russischer Seite sei die Pipeline startklar.

Der russische Gaskonzern Gazprom sei bereit, die Leitung zu befüllen, so Putin weiter. Die Befüllung hänge dann von der Erlaubnis der deutschen Behörden ab. Der zweite Strang könnte laut Putin in zwei Monaten fertiggestellt werden. Die russischen Behörden erklärten, dass in den kommenden Tagen der Testbetrieb am russischen Teil der Leitung beginnen würde.

Als Nächstest steht für Nord Stream 2 die Druckprüfung des rund 1.200 Kilometer langen Strangs an, die Genehmigung dafür hat das Bergamt Stralsund bereits erteilt.

Die USA laufen weiterhin Sturm gegen das Projekt und versuchen immer noch mit Sanktionen und Klagen die Fertigstellung der Pipeline zu verhinden. Der abgenutzte Grund,  Europa mache sich abhängig von Russland, ist mehr als durchsichtig und zeigt die Furcht der USA, als Energie-Lieferant ins Hintertreffen zu geraten.

Derweil stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundstag einen Antrag  mit dem Titel „Kurskorrektur in der Russlandpolitik – Menschenrechte, Demokratie und europäische Friedensordnung konsequent verteidigen“ (19/29313). Vom Tenor her fordern die Grünen in ihrem Antrag eine Verhärtung der Verhältnisse mit Russland durch Konfrontation, insbesondere im Bereich der Wirtschaft.

Man glaubt ihrerseits tatsächlich, durch mehr westliche Gewalt die Einhaltung der Menschenrechte in Russland zu fördern.

Das widerspricht nicht nur der Logik, das widerspricht auch den eigenen deutschen Interessen.

Es ist eher anzunehmen, dass eine intensive Zusammenarbeit – gerade in wirtschaftlichen Fragen – die Verhältnisse  stabilisiert und Gesprächskanäle hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten offen lässt.

Der Bundestag lehnte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29313) ab. Die Vorlage wurde bei direkter Abstimmung mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP zurückgewiesen.

 

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