20. Juli 2021   Aktuell

Die Gefahrenabwehr sowie die Aufgabe der Organisation und des Einsatzes des Katastrophenschutzes liegen grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer

Katastrophe in der Eifel

Vorwort: Roswitha Engelke, Foto dpa


Die  Landesfürsten  haben versagt. Rücktritte wären angesagt, denn etliche Tote und Schwerverletzte hätten vermieden werden können.

Sobald die Meldung einer extremen Unwetterwarnung (DWD Warnstufe 4 - violett) durch den DWD bei einer Landesbehörde vorliegt, muß die Landesregierung reagieren und die betroffenen Landkreise informieren. Diese müssen den Katastrophenfall feststellen und sofort handeln. Das ist weder in NRW, noch in Rheinlandpfalz und ebenfalls nicht in Bayern geschehen. 

Die Gefahrenabwehr sowie die Aufgabe der Organisation und des Einsatzes des Katastrophenschutzes liegen grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer (Katastrophenschutz nach Landesrecht).Bei Eintritt eines Hochwasserereignisses sind die Gemeinden für die Gefahrenabwehr zuständig. Stellt die Katastrophenschutzbehörde den Hochwasser-Katastrophenfall fest, übernimmt diese die Zuständigkeit.-  Die Sicherstellung eines effizienten Katastrophenschutzes ist eine Aufgabe von existenzieller Bedeutung. Eine besondere Rolle kommt dabei den Landkreisen zu..-


Information zur Teilnahme des DWD am modularen Warnsystem des BBK (MoWaS)

Quelle: Deutscher Wetterdienst

Der Deutsche Wetterdienst ist über eine Sende- und Empfangsstation an das MoWaS angebunden und versendet ab dem 01. Februar 2018 bei (extremen) Unwetterereignissen mit erheblichem Gefährdungspotential zentral koordiniert amtliche Gefahrenmitteilungen oder Gefahrendurchsagen an Krisenstäbe, Lagezentren und Medien. MoWaS dient dabei als weiterer Informationskanal in Ergänzung zu den etablierten Übermittlungstechnologien.

Herausgabe und Warnungstypen

Alle durch MoWaS übermittelten Unwetterwarnungen in Form von amtlichen Gefahrenmitteilungen oder Gefahrendurchsagen werden von der Vorhersage- und Beratungszentrale des DWD in Offenbach ausgegeben.
Aufgrund der hohen Dynamik des Wettergeschehens gelten hierbei angepasste Kriterien für die Ausgabe von amtlichen Gefahrenmitteilungen oder Gefahrendurchsagen zu Unwettern über MoWaS. Konkret bedeutet dies,

dass nur für folgende Unwetterwarnungen auch eine Verbreitung über MoWaS erfolgt:

Extreme Unwetterwarnungen (DWD Warnstufe 4 - violett)

  • schweres Gewitter mit extremen Orkanböen
  • schweres Gewitter mit extrem heftigem Starkregen
  • extreme Orkanböen
  • extrem heftiger Starkregen
  • extrem ergiebiger Dauerregen
  • extrem starker Schneefall
  • extrem starke Schneeverwehungen
  • extreme Wettersituationen, bei denen verbreitet mit Leiterseilschwingungen zu rechnen ist (hierbei erfolgt keine Medieninformationen)

Unwetterwarnungen (DWD Warnstufe 3 - rot)

  • schweres Gewitter mit extrem großem Hagel
  • verbreitet auftretendes Glatteis mit extremen Auswirkungen auf die Infrastrukturen
  • verbreitet auftretende Orkanböen mit erheblichem Schadenspotential insbesondere in Ballungsgebieten und aufgrund von Belaubung oder durchweichter Böden


Bitte beachten Sie, dass entsprechend den Kriterien nicht alle Unwetterwarnungen des DWD der Warnstufe 3 „rot“ mit MoWaS verbreitet werden, sondern lediglich obenstehende Auswahl, für die aufgrund der individuellen Gegebenheiten der Situation erhebliche Schäden und Gefährdungen oder massive Behinderungen im Straßen-, Luft- und Schienenverkehr zu erwarten sind.

MoWaS-Warnstufe und inhaltliche Detaillierung

Unwetterwarnungen werden im Regelfall in der MoWaS-Warnstufe 2 (mittel) als „Amtliche Gefahrenmitteilung“ versandt. In Einzelfällen (z.B. im Fall einer extremen Gewitter-Unwetterwarnung, ggf. mit akuter Tornadogefahr) ist auch die MoWaS-Warnstufe 1 (hoch) d.h. eine „amtliche Gefahrendurchsage“ möglich.
Die an MoWaS angeschlossenen Katastrophenschutzbehörden und Medien werden zukünftig bei den oben aufgeführten Unwetterereignissen gegebenenfalls doppelt mit DWD-Warnungen und vereinzelt auch doppelt mit Gefahrenmitteilungen/Gefahrendurchsagen (z.B. in Bayern) beliefert.

Der Inhalt einer amtlichen Gefahrenmitteilung oder Gefahrendurchsage zu Unwettern, ausgegeben durch den DWD, entspricht hinsichtlich der Warnaussage den „amtlichen Unwetterwarnungen“ zu diesem Ereignis. Er kann sich aber im Detail (Gebiet, Gültigkeitszeit, textliche Formulierung) aus technischen und betrieblichen Gründen geringfügig von der Originalwarnung unterscheiden, da die Warnungen außerhalb der DWD-Standardsysteme erstellt werden. Dies führt auch zu einer geringen zeitlichen Verzögerung im Vergleich zu den Unwetterwarnungen über die direkten DWD-Systeme.

Die Unwetterwarnung in Form der amtlichen Gefahrenmitteilung oder Gefahrendurchsage aus MoWaS ist entsprechend als eine räumlich und zeitlich gröbere Warnmeldung zu verstehen.

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