Berlin - Der Fall der Berliner Opernsängerin Bettina Ranch bewegt die Gemüter. Ranch hatte sich vor einigen Wochen gegen Corona impfen lassen. Seitdem leidet sie unter so schweren Nebenwirkungen, dass sie alle Auftritte absagen musste. Ein Arzt diagnostizierte eine leichte Gesichtslähmung sowie Ataxie, Ranch ist in medizinischer Behandlung. Gegen einen der Ärzte erhebt Ranch schwere Vorwürfe, da er die Nebenwirkungen nach ihrer Aussage nicht an die zuständigen Stellen gemeldet haben soll. Bei der Berliner Zeitung meldete sich daraufhin Dr. med. Antje Greve. Sie ist ärztliche Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe. Sie schreibt: 

„Als ärztliche Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes wundert mich die Schilderung von Frau Ranch nicht. Leider halten sich manche Ärzte nicht an die Meldepflicht nach Paragraph 6 (1) Satz 3 IfSG, demnach jede über das übliche Ausmaß gehende Impfreaktion an das Gesundheitsamt zu melden ist. Dieses gibt die Daten an das Paul-Ehrlich-Institut weiter.

Wenn das Gesundheitsamt von nicht gemeldeten Impfkomplikationen erfährt (zum Beispiel aus dem Umfeld von Mitarbeiter*innen) geht es dem nicht nach, sondern unterstellt, dass der behandelnde Arzt dies schon dem Paul-Ehrlich Institut oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemeldet hat.