04. November 2021   Aktuell

Der deutsche medizinische (Un)Ethikrat

Kommentar Roswitha Engelke:

Selbstverständlich ist es medizinisch-ethisch gerechtfertigt, gegebenenfalls die Todestrafe für Ungeimpfte durch verweigern der Lebensmittel von Konzernen vollstrecken zu lassen. Die Entscheidung (eventuell) durch die Impfung  oder durch Verhungern zu sterben den Opfern zu überlassen, klingt auch sehr human. 

Ein Verschwörungstheoretiker würde sagen: Inmitten einer westeuropäischen Demokratie und nicht etwa in einem despotischen Regime geschieht ein Genozid, der die Rentenfrage löst und der ein marodes Gesundheitssystem von Kranken und Schwachen befreit.

Ich persönlich kann jetzt nachvollziehen, dass es Mediziner wie Mengele gab und es gab viele Mengeles. Vor 70 Jahren endete der "Ärzteprozess" gegen NS-Mediziner, die Hunderttausende im Namen von Volk und Führer gequält und ermordet hatten. Das Urteil des Gerichts prägt die Debatte über die Ethik der Medizin bis heute. Wie wohl die Nachwelt über Frau Alena Buyxs richten wird ...?

 


 

Quelle: NachDenkSeiten

Man solle Corona-Maßnahmen „schrittweise hocheskalieren“, sagt die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx. Obwohl die destruktive Corona-Politik mit den realen Zahlen zu Übersterblichkeit oder Auslastung der Krankenhäuser längst nicht mehr gerechtfertigt werden kann, legte der Ethikrat bereits zu früheren Gelegenheiten dieser Politik ein „ethisches“  Mäntelchen um. Eine Bankrotterklärung. Von Tobias Riegel.

Foto: NachDenkSeiten, Alena Buyx, Medizinethikerin

Eine Rolle des Deutschen Ethikrats ist es, aus einer Position der anscheinenden Unabhängigkeit in wohlklingenden Worten Mahnungen an die Politik auszusprechen, auf die dann oft keine politische Reaktion erfolgt. Seit Corona hat sich die Rolle des Ethikrats jedoch verändert: Eine inhaltliche Unabhängigkeit zur Politik wird nicht einmal mehr vorgetäuscht, es werden auch keine wohlklingenden und folgenlosen Mahnungen mehr an die Politik gerichtet – im Gegenteil: In ziemlich missklingenden Tönen wird die in weiten Teilen destruktive, unsoziale und verfassungswidrige Corona-Politik gestützt.

Die Position des Narren, der als Einziger am Hof dem Regenten unbeschadet die Wahrheit sagen darf, wird vom Ethikrat momentan also nicht ansatzweise ausgeschöpft. Wenn man eine seriöse Distanz zu öffentlichen Linien als das Kapital des Ethikrats definiert, dann gibt es einen treffenden Ausdruck für die Folgen davon, dass seit Corona viele Ratsmitglieder ihre Skepsis an der Garderobe abgeben: Bankrotterklärung.

Man sollte aber vom Rat auch keine prinzipielle Opposition verlangen, diese muss immer vom Inhalt abhängen, andere Meinungen sind natürlich auch hier auszuhalten. Im Falle der Corona-Politik sind die inhaltlichen Argumente aber meiner Meinung nach so überwältigend, dass eine fortgesetzte Stützung der Regierungslinie durch den Ethikrat einem Betrug an den Bürgern gleichkommt.

Ethikrats-Chefin: Maßnahmen „schrittweise hocheskalieren“

In der Talkshow von Markus Lanz am Dienstag brannte Alena Buyx, seit 2020 die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, geradezu ein Feuerwerk zugunsten der offiziellen Impf-Positionen ab: Sie machte nicht nur Ungeimpfte indirekt (über den Umweg von zitierten Pflegern) für eine schlechtere Versorgung etwa von Herzpatienten verantwortlich. Zur Erhöhung des Impfschutzes müsse zudem „aus unterschiedlichen Rohren geschossen werden“ und es gebe eine moralische Verpflichtung zur Impfung. Zum Umgang mit den die Grundrechte einschränkenden Corona-Maßnahmen empfahl sie außerdem eine unauffällige und „möglichst grundrechtsschonende“ Steigerung des Drucks:

„Das, was man jetzt machen muss, ist, dass man schrittweise schaut, dass man es so grundrechtsschonend wie möglich hinkriegt, aber dennoch genug Maßnahmen einführt.

Und da muss man die sozusagen schrittweise hocheskalieren“.

Diese Haltung ist nicht nur unangemessen in ihrer Distanzlosigkeit gegenüber einer sehr kritikwürdigen Politik. Die Formulierung erinnert auch ein bisschen an den Frosch im Kochtopf, der erst zu spät merkt, dass das Wasser ganz langsam zum Kochen gebracht („hocheskaliert“) wird.

Die Zustände „hocheskalieren“ – das ist eine zwar zynische, aber auch zutreffende Beschreibung der Strategie der aktuell in Medien und Politik tonangebenden Corona-Panikmacher. Da fragt man sich aber auch, wohin die gesellschaftliche Spaltung noch „hineskaliert“ werden sollte.

Die unangemessene und destruktive Corona-Politik kann mit den realen Zahlen zu Übersterblichkeit oder Auslastung der Krankenhäuser nicht gerechtfertigt werden. Dennoch legt der Ethikrat weiten Teilen dieser Politik kritiklos ein „ethisches“ Mäntelchen um. Das provoziert Fragen nach der Unabhängigkeit des Gremiums.

Ethikrat stellt Blankoscheck für Ungleichbehandlung aus

Der Deutsche Ethikrat soll gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen bearbeiten sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft analysieren. Laut Eigendefinition ist er unabhängig, die 26 Mitglieder üben „ihr Amt persönlich und unabhängig aus“, sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein.

Der Rat hat in den vergangenen Monaten einerseits sanfte Kritik an den mittlerweile etablierten Ungleichbehandlungen verlauten lassen: So ließe sich eine selektive Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen laut Ethikrat „allenfalls dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können. Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen“.

Andererseits stützte der Rat in der gleichen Mitteilung die fragwürdige Strategie der Regierung, einen offiziellen Impfzwang zu meiden, diesen aber durch Private umsetzen zu lassen. Über die „Vertragsfreiheit“ wird fast schon ein „ethischer“ Blankoscheck zur Ungleichbehandlung ausgestellt – auch wenn die möglichen Einschränkungen der Vertragsfreiheit „bei Angeboten, die für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich“ seien, erwähnt wird:

“Bei der Frage, inwieweit es privaten Anbietern verwehrt sein sollte bzw. verwehrt werden kann, den Zugang zu von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen auf geimpfte Personen zu beschränken, ist die Vertragsfreiheit zu berücksichtigen. Sie stellt es Privatpersonen und privaten Unternehmen grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem diese einen Vertrag schließen.“

Aufhebung von Maßnahmen ist „kinderfeindliche Corona-Politik“

Auch in einigen Stellungnahmen zum Umgang mit den Kindern seit Corona positioniert sich der Deutsche Ethikrat fragwürdig. So kritisiert der Rat aktuell zwar eine „kinderfeindliche Corona-Politik“, wie Medien berichten. Aber mit „kinderfeindliche Corona-Politik“ meint die Institution nicht etwa den Masken-, Test- und Abstandszwang, der noch immer auf zahllose Schüler ausgeübt wird. Der Ethikrat verlangt – im Gegenteil – eine Verlängerung dieser völlig unangemessenen Maßnahmen gegen die Kinder, natürlich mit der fragwürdigen Begründung der „Infektionszahlen“:

„Gerade bei jüngeren Kindern steigen die Infektionszahlen enorm. Auch, wenn schwere Verläufe bei Kindern seltener auftreten, werden bei starkem Infektionsgeschehen Hunderte von Kindern von Komplikationen betroffen sein“, sagte die Vize-Vorsitzende des Ethikrats, Susanne Schreiber. „Der Schutz unserer Kinder in den Schulen muss eine hohe Priorität haben. Wir schulden ihnen ein möglichst normales soziales Leben und müssen dabei dafür sorgen, dass ihre Gesundheit nicht gefährdet wird. Eine Augen-zu-und-durch-Mentalität reicht hier nicht aus“, sagte Schreiber.

Diese Positionierung lässt einen sprachlos zurück. Die Marotte, dass die kinderfeindlichen Corona-Maßnahmen noch immer zum „Schutz“ umgedichtet werden, haben wir im Artikel “Corona: Nehmt die Kinder vor den ‚Beschützern’ in Schutz” näher beschrieben. Aber auch die eingangs zitierte Vorsitzende des Ethikrats, Alena Buyx, stimmte dieser falschen Sicht vor einigen Tagen auf Twitter zu:

„In der ggw. Situation Schutzmaßnahmen an Schulen zurückzunehmen, ist aus meiner Sicht falsch.“

2G (unter Umständen) „ethisch vertretbar“

Es gibt auch andere Stimmen im Ethikrat. In einem aktuellen Interview mit der „Berliner Zeitung“ sind vom Ethikrats-Mitglied Steffen Augsberg differenzierte Töne etwa zu Joshua Kimmich zu vernehmen. Die Kritik an 2G/3G bleibt jedoch auch bei Augsberg für meine Begriffe viel zu sanft. Alena Buyx hat vor einigen Wochen in einem Interview das 2G-Modell weitgehend verteidigt:

„Aus ethischer Sicht muss man sagen, dass natürlich 3G besser ist, weil man einfach mehr Teilhabe hat. Man muss aber auch sagen, wenn sich die Situation weiter verschlechtert, dann ist es ethisch vertretbar, wenn man mit diesem 2G, aber sehr maßvoll, dann umgeht.“

Die Existenz einer indirekten Impfpflicht wurde von ihr bestritten, wobei sie interessante Positionen zur Gleichbehandlung der Bürger offenbart:

„Eine Pflicht ist etwas, dem man sich nicht entziehen kann, und natürlich kann man sich dem (2G-Modell) entziehen, ich muss ja nicht in den Club gehen!“

Das richtige „Freiheitsverständnis“ von Bürgern äußert sich laut Alena Buyx darin, dass man „super alles mitmacht“:

„Und wir haben ja insgesamt einen ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung, der super alles mitgemacht hat, der sich hat sehr rasch impfen lassen und auch immer noch willig ist, da jetzt weiter mitzumachen. Also ich bin eigentlich ganz optimistisch, wie sich unser Freiheitsverständnis verändert hat.“

Ethikrat im Dienste der Angst-Kampagne

In den Dienst der Corona-Panik-Kampagne hat sich die Ethikrats-Vorsitzende Buyx kürzlich in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ gestellt. In dem Gespräch stellt sie sich zwar gegen eine „Triage von Ungeimpften“, was selbstverständlich und richtig ist. Da aber eine „Triage“ zu der Zeit weder vollzogen wurde noch drohte, kann die völlig unnötige Thematisierung dieser Extrem-Maßnahme als gezielte Angstmache eingeordnet werden:

„Solche Kriterien sollten bei der Triage keine Rolle spielen. Natürlich ist erkennbar, wo die Intuition herkommt, aber es gilt kein Schuldprinzip bei lebensrettenden Maßnahmen im Gesundheitswesen. (…) So schwer das für die Betroffenen ist: Lebensrettende Maßnahmen vorzuenthalten, weil der Zustand vermeidbar gewesen wäre, widerspricht wichtigen ethischen Prinzipien der Medizin.“

 

In diesem Zusammenhang auch interessant: https://www.wochenblick.at/tote-aerzte-tote-muetter-warum-fallen-so-viele-menschen-ploetzlich-tot-um/

 

 

 

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