16. November 2021   Aktuell

Regelungen zum Sozialschutzpaket sollen verlängert werden

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Regelungen zum Sozialschutzpaket vorgelegt. Die jetzigen Regelungen in § 67 SGB II und § 141 SGB XII sollen unverändert weiter gelten. Diese Verlängerung soll erst einmal nur bis zum 31.03.2022 gelten. Allerdings wird das BMAS ermächtigt, die Regelungen ohne Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zu verlängern.

Kurze Bewertung:

Dass die Regelungen des Sozialschutzpakets verlängert werden, ist begrüßenswert und zwingend notwendig, da die Pandemie noch lange nicht vorbei ist. Allerdings ist eine normative Verlängerung von nur drei Monaten viel zu kurz. Minimum sollten sechs Monate sein.
Ein Hinweis für Beratungen: die Regelungen gelten für „Bewilligungszeiträume die bis März 2022 begonnen haben“, das bedeutet, da Bewilligungszeiträume in der Regel zwischen 6 oder 12 Monate dauern, ist hier eine Fortwirkung bis max. Feb. 2023 möglich!

Hier der Gesetzesentwurf zum Nachlesen: https://t1p.de/mvlv

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