22. November 2021
Aktuell
Zu Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiet
Der Kollege Bernd Eckardt beschäftigt sich in seiner neuesten Ausgabe des SOZIALRECHT-JUSTAMENT mit Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiet.
Das ist ein sehr formelles Thema, in der Beratung aber ein sehr wichtiges, besonders da hier das BSG jüngst entschieden hat, dass es bei Erstattungsbescheiden zur Verhinderung der Verjährung eines Durchsetzungsbescheides im Sinne des § 52 Abs. 2 SGB X bedarf, sonst ist ein Erstattungsbescheid nach vier Jahren verjährt (BSG 4.3.2021 – B 11 AL 5/20 R) und dass ein Mahngebührenbescheid kein solcher Durchsetzungsbescheid sei.
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