Österreichs Verfassungsrichter stellen Fragen auch zur Übersterblichkeit
Quelle: exxpress für Selbstdenker
Beitrag: Roswitha Engelke
Trotz (oder wegen?) bester "Verkabelung" zu den bekannten "Playern" der österreichischen Bundesregierung hat der Standard den Fragenkatalog, den die Verfassungsrichter in der Vorwoche datiert mit 26. Jänner an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) abgeschickt haben, nicht in seiner Gesamtheit veröffentlicht!
Die wesentliche und sehr diffizile Frage 10 des Fragenkataloges, die Frage zur Übersterblichkeit, welche eine peinliche Genauigkeit in der Beantwortung erfordert, wurde von der Redaktion scheinbar vergessen:
(...) 10. Frage
Die Tageszeitung "Der Standard" berichtete am 2. Dezember 2021 unter der Überschrift "Weniger COVID-19-Opfer als letzten Herbst, aber höhere Übersterlichkeit", dass es gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel weniger COVID-19-Todesfälle gebe, zugleich aber eine wöchtliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich. Tifft dies zu? Falls ja, wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit? (...)
Die Frage nach der Übersterblichkeit ist allem Anschein nach auch in Österreich von amtlicher Stelle als Tabufrage eingestuft.
Für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister ebenfalls Belege erbringen.
Weiteres Thema im Fragen-Konvolut:
Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist.
Zusätzlich wird auch die „Pandemie der Ungeimpften“ in Frage gestellt: Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“
Der VfGH will auch das Hospitalisierungs-Risiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher ziemlich ignoriert worden sind.
Hat noch bis 18.2. Zeit, die Fragen zu beantworten: Wolfgang Mückstein (Grüne)
"Jetzt ist Schluss mit der Pandemie."
Das Resümee von Chris Veber, der die VfGH-Fragen geleakt hat:
“All diese Fragen wurden von Querdenkern, Schwurblern und ,bösen Rechten’ schon seit Beginn der Pandemie gestellt. Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen. Ich glaube, die Beantwortung dieser Fragen beendet die Pandemie."
Hier finden Sie die Fragen der Verfassungsrichter im Originaltext:
Kommentare
- antr
Jetzt quält man uns 2 1/2 Jahre und hat es bislang nicht “geschafft”, Alter, Impfstatus und Vorerkrankungen der Intensivpatienten und Coronatoten in eine Statistik einfließen zu lassen, um eine Basis für die Maßnahmen zu haben. Die Antwort, warum man das unterlässt ist ganz einfach: Es würde keine Maßnahmen rechtfertigen!
- Hoch 31. Jänner 2022 um 15:30 Uhr
Wer überprüft eigentlich die Antworten der Mücke an den VfGH?…..der kann ja behaupten was er will……oder kommt da GECKO wieder ins Spiel?..?.das wäre dann ein aufgelegter Elfmeter für Mücke!????
Fragen des VerfassungsrichtersWas der ORF der Öffentlichkeit vorenthält: Wieviele Österreicher sind "an" oder nur "mit" Covid gestorben?
Und das sind die Fragen der Verfassungsrichter:
Der VfGH will wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Also die “an-” oder “mit Covid” Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung.
Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Und die Höchstrichter fragen nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten.
Für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister ebenfalls Belege erbringen.