07. März 2022   Aktuell

Aufgrund des Stopps von Nordstream 2 in Zusammenhang mit dem Propaganda-Krieg gegen Russland werden in der BRD die Heiz- und Energiekosten explodieren

 

Brief der LAG kommunale Jobcenter NRW an Arbeitsminister Hubertus Heil zur Explosion der Heiz- und Energiekosten

In einem Brief vom 16.02.2022 an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 16.02.2022 weist die LAG der kommunalen Jobcenter in NRW darauf hin, dass es zu einem bisher nicht gekannten Ausmaß von Armut kommen wird.

Die in den Regelleistungen festgesetzten Energiepreise in keiner Weise den Preisentwicklungen der jüngsten Vergangenheit Rechnung tragen und es nicht gelingen wird, die Stromabschläge aus den Regelsätzen zu tilgen.

Die wirtschaftliche Situation wird sich somit immer weiter zuspitzen und hier dringender Handlungsbedarf geboten ist. Die LAG argumentiert mit der Entscheidung des BVerfG zu den Regelsätzen aus dem Jahr 2014, in der das BVerfG gefordert hat, dass bei kurzfristigen Preissteigerungen vom Gesetzgeber gehandelt werden muss. Nach Einschätzung der LAG ist jetzt dieser Handlungsbedarf gegeben.

Dem Brief der LAG kommunaler Jobcenter ist nichts hinzuzufügen, er ist vollkommen zutreffend. Das BMAS muss JETZT handeln und Lösungen schaffen. Diese könnten lauten: Sofortzuschlag von 100 EUR für jeden SGB II / SGB XII und AsylbLG – Leistungsbeziehenden oder Übernahme nach § 21 Abs. 6 SGB II für alle laufenden und einmaligen Energiekosten, die oberhalb des Betrages sind, der im Regelsatz enthalten ist. Ebenso eine komplette Anwendung der Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII auf alle Heizkosten und Betriebskostennachzahlungen, unabhängig davon, ob die KdU zuvor wegen Unangemessenheit oder fehlender Umzugserfordernis bereist gesenkt wurde.

Die Linkspartei hat anlässlich des geplanten einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldbeziehende, leistungsbeziehende Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende nachgefragt, wie hoch die Unterdeckung bei den Heizkosten sei.

Die Antwort: zwischen November 2020 und Oktober 2021 hätten im Schnitt 95.000 Haushalte im SGB II nicht die vollen Heizkosten erstattet bekommen. Bei den betroffenen Haushalten läge der nicht erstattete Teil der Heizkosten bei durchschnittlich 36 Euro je Monat. Neuere Zahlen lägen nicht vor.

Ausgehend von unserer bundesweiten Wahrnehmung der Situation halten wir die Anzahl von „nur“  95.000 Haushalten, bei denen nicht die vollen Heizkosten übernommen wurden, für viel zu gering.  Aber jeder einzelne Fall stellt eine massive Unterdeckung des Existenzminimums, in vielen Fällen bestimmt auch rechtswidrig und auf jeden Fall in jedem Fall eine Menschenrechtsverletzung dar.

 

Dazu die  Stellungnahme der Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa zur Erklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz zum Stopp von Zertifizierung von Nord Stream 2

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Zertifizierung der Ostseepipeline Nord Stream 2 zu stoppen, halten wir für völkerwirtschaftsrechtlich nicht hinnehmbar und unwürdig.  Wir sind der Auffassung, es mit einem klassischen Präzedenzfall zu tun zu haben, bei dem ein privatwirtschaftliches Projekt als politische Waffe gegen uns genutzt wird, was der kollektive Westen insgesamt und das offizielle Berlin insbesondere Moskau so gern vorwerfen. Die Anweisung an die deutsche Genehmigungsbehörde erging vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wo man erst vor kurzem das Projekt als eine wirtschaftliche Initiative privater Investoren bezeichnet hatte. Bundeskanzler Scholz, der die genannten Maßnahmen persönlich veranlasste, hatte zuvor ausdrücklich versichert, dass das Genehmigungsverfahren von Nord Stream 2 durch Rechtsvorschriften geregelt werde und nicht in Verbindung mit politischer Konjunktur gebracht werden könne.

Nun stellt es sich heraus, dass die Bundesregierung inkonsequent handelt und, unter Druck gesetzt, der Versuchung nicht standhalten konnte, das Projekt als Druckmittel gegen Russland einzusetzen, und zeigte somit, dass sie nicht in der Lage ist, das Politische vom Wirtschaftlichen zu trennen. In Wirklichkeit wurde die Umsetzung des Projekt mal durch die Rückwirkung der post factum angepassten EU-Gas-Richtlinie mal durch die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens aufgehalten. Beim politisch motivierten Verbot, Nord Stream 2 zu zertifizieren, handelt es sich somit also um einen folgerichtigen Höhepunkt der Primats der Politik vor der Wirtschaft, das bei der Umsetzung der Projekts doktrinal angewendet wurde. Dabei verfiel man in Berlin zynischerweise unwürdiger Trickserei, indem wiederum post factum der im Oktober 2021 noch unter der früheren Bundesregierung ausgestellte Befund des genannten Bundesministeriums widerrufen wurde, in dem im Zusammenhang mit dem Bau von Nord Stream 2  keine Gefährdung der Energiesicherheit der Bundesrepublik festgestellt worden war.

Das macht die Zertifizierung und in der Folge die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 unmöglich.

In diesem Zusammenhang möchten wir festhalten, dass Berlins Entscheidung, das Projekt zu stoppen, den deutsch-russischen Beziehungen einen irreversiblen Schaden zufügen wird, die auch ohnedies in den letzten Jahren nicht durch unser Verschulden bei Weitem nicht unbetrübt sind. Die Verantwortung für die illegitimen Handlungen, die das Ansehen Deutschlands als eines zuverlässigen außenwirtschaftlichen Partners in Frage stellen, wird vollauf von der deutschen Seite getragen. Den Projektinvestoren steht nunmehr das unstrittige Recht zu, das offizielle Berlin bei den internationalen Schiedsgerichten wegen Kompensationszahlungen zu verklagen.

Vor diesem Hintergrund bleibt unsere Haltung zur Energiezusammenarbeit mit der Bundesrepublik und der EU insgesamt unverändert. Russland betonte immer wieder, dass Nord Stream 2 ein rein wirtschaftliches, privatwirtschaftliches Projekt ist, das in strikter Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Bestimmungen, EU-Vorschriften und den Gesetzen der entsprechenden Anrainer umgesetzt wurde. Eine rechtzeitige Inbetriebnahme dieser Pipeline würde sowohl den russischen als auch den europäischen Interessen entsprechen. Neben gegenseitigen Vorteilen soll die neue Route eine Diversifizierung der Gasversorgung mit sich bringen und das Gasmarkt in Europa mit stabilisieren. Allem Anschein nach wird das in absehbarer Zukunft nicht geschehen, denn das Projekt ist Geisel einer künstlichen Verknüpfung mit anderen politischen Vorgängen geworden. Der Verzicht auf Nord Stream 2 wird unausweichlich zur Folge haben – das beobachten wir jetzt schon, dass die Gaspreise auf dem europäischen Markt rapide ansteigen werden. 

 

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