25. April 2022   Aktuell

Ukraine-Krieg: Völkerrechtsbruch oder Notwehrhilfe

Beitrag eines/einer  Putinflüsterers/Putinflüsterin

Die EU bläst ins Horn der US-Regierung.  Ihre vorgebrachten Argumente kontra Putin pro Selenskyj basierend auf dem politischen Blickwinkel Bidens, sind dermaßen durchsichtig, dass selbst ein schlicht gestrickter Verstand die Manipulation bzw. die Hetzpropaganda dahinter erkennt.

Die USA setzt sich seit "ewigen Zeiten" in Konkurrenz zu Russland, basierend auf der einstigen Großmachtkonkurrenz zu der kommunistischen Sowjetunion und einem tiefsitzenden Widerwillen gegen jedwede sozialistische Anschauung. Allein die Worte "volkseigen" oder "Verstaatlichung" bringen ein US-Parlament auf  "180" und das  Substantiv "Kommunismus" darf in den heiligen Hallen Washingtons nicht einmal gedacht werden.

Dass die Kommunisten nicht mehr die Regierungsmacht in Russland haben und statt dessen eine Art Etatismus Einzug gehalten hat, ein starker Staat, der sich um seine Bürger kümmert und für soziale Gerechtigkeit, gleiche Rechte für alle sorgt, scheint den US-Amerikanern ebensowenig zugefallen. Das klingt einfach noch zu sozialistisch.

 

Aus diesem Grund wird auch Kanzler Scholz nie wirklich der "Liebeling" Bidens sein, selbst die Realität, dass Scholz alles andere als ein Sozi ist, ändert daran nichts. Dummmasselnde Grüne sind  in den USA willkommen. Auch Lindner von der FDP ist ihnen suspekt. Wie sehr, zeigt in seinem Fall die ungewöhnliche  Willkommenskultur Bidens hinsichtlich des  Antrittsbesuches des deutschen Finanzministers. Lindner sitzt in Quarantäne.

Als Lindner zum Pressefrühstück im Washingtoner Fairmont Hotel erscheint, hat der Bundesfinanzminister bereits die ersten Termine hinter sich.  Er nimmt noch an einem Treffen der Finanzminister und Zentralbankchefs der G20-Staaten teil. Dabei wird deutlich, wie sehr der Krieg alles überlagert und wie kompliziert die internationale Zusammenarbeit auf einmal geworden ist. Dann setzt ein positiver Corona-Test Lindner außer Gefecht und verbannt ihn auf unbestimmte Zeit in sein Hotelzimmer. Wie passend!

Dabei ist doch auch Lindner der Ansicht, dass die Russische Föderation weder aus Zuneigung (*) zu der russischsprachigen Bevölkerung in Luhansk und Donezk noch aus Gründen der Nothilfe, um beispielsweise den Völkermord an Russen in der Ukraine zu stoppen, einen Krieg gegen das Selenskyj-Regime führt.

Denkrichtungen dieser Art werden bereits in einigen Ländern der europäischen Union bestraft

Hass auf Russen ist gewünscht, wer  dagegen oppositioniert muß bestraft werden. Allerdings geht man noch nicht soweit, Andersdenkende aufgrund ihrer Meinung ins KZ zu verfrachten.

Rechtsradikale, mörderische Kommödianten dagegen werden belohnt.  Selenskyj zum Beispiel hat für den mörderischen Verrat an seiner Bevölkerung die Zusage der USA  über eine Unterstützung in Höhe von 7,6 Milliarden Euro erhalten. Wieviel er davon für sich persönlich abzweigen darf ist nicht bekannt.

 

(*) Hilfe aus Neigung kategorisch nach Kant

Kant nennt das »selbstsüchtig« oder »eigennützig«. Aus unmittelbarer Neigung handelt, wer einem anderen hilft, weil er ihn mag oder weil er Mitleid hat. Diese beiden Beweggründe sind für Kant nicht falsch, aber moralisch neutral.

(**) Notwehrhilfe nach dem deutschen Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch (StischGB) § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Nach deutschem Recht wird bestraft, wer Hilfeleistungen unterläßt

Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Massenmmord ist in Deutschland genehmigt, wenn er an Russen, Irakern, Afghanen, Syrern begangen wird. Ebenso sind Drohnenmorde nicht verwerflich selbst wenn sie von Deutschland aus durchgeführt werden. 

Außerhalb eines Krieges sind solche Mordanschläge eindeutig völkerrechtswidrig damit  machte sich die deutsche Regierung im Falle des iranischen General Qassem Soleimani und insbesondere mit der Tötung sechs weiterer, teilweise gänzlich Unbeteiligter der Beihilfe zu Mord schuldig.

Selbst im Falle von Kriegen erfüllen Drohnenmorde mindestens das Kriterium der Heimtücke, woraus sich eine generelle Ächtung ergibt.

 

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