Der Lehrsatz: "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen", wurde seitens der EU abgeschafft
Meinung: Roswitha Engelke
1781 veröffentlichte Immanuel Kant sein wohl wichtigstes Werk, "Kritik der reinen Vernunft", in dem er die vier wesentlichen Fragen der Philosophie stellt: Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Und was ist der Mensch? Seine Suche nach Antworten auf diese Fragen nennt man Erkenntnistheorie.
Die Mehrheit der EU-Parlamentarier verfügt über eine sehr schlichte Art des Denkens,
da ist für Kant'sche Theorien und dessen MAXIME "BEDIENE DICH DEINES EIGENEN VERSTANDES" kein Platz. Der Hauptteil der deutschen "Ampel" vermittelt den Eindruck, das Denken ganz aufgegeben zu haben. -
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit?
Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, ist das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.
Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.
Wie passt zu dem Recht auf pluralistische Meinungsfielfalt das Verbot von RTDeutsch und Sputnik?
Ein Staat, der keine freie Meinungsbildung duldet hat den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem man sich auf die Gesetze und deren Einhaltung verlassen kann. Ein Rechtsstaat erkennt außerdem die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger an. Er garantiert die Grundrechte sowie die Freiheit aller.
Das Verbot von RTDeutsch und Sputnik verhndert in Deutschland die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung.
EU-Verbot von RT und Sputnik
Mit dem Verbot verstößt die EU gegen Artikel 11, Abs. 1 und 2 der Charta der Grundrechte :
Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.