06. Juli 2022   Aktuell

Gegen das Vergessen - Der Dolch unter der Richterrobe

Der Dolch unter der Richterrobe

von Stephan Alexander Glienke

1. Dezember 2012

Die Aufarbeitung der NS-Justiz in Gesellschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung der Bundesrepublik

 



 

Blick auf die Anklagebank der Nürnberger Prozesse, Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 183-V01057-3, Fotograf*in: unbekannt, Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0.Der erste Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher hatte noch eine gewisse positive Rezeption in der deutschen Öffentlichkeit erfahren, was wohl nicht zuletzt dem Umstand geschuldet war, dass zu diesem Zeitpunkt die justiziellen und beamteten Stützpfeiler des NS-Regimes durch die Entlassung von 53.000 Beamten institutionell weitestgehend ausgeschaltet waren.[19] Zur Zeit des Juristenprozesses hielten sich die „legitimierenden und entlegitimierenden Positionen einer juristischen Aufarbeitung“ jedoch bereits die Waage.[20] Der Oberste Gerichtshof der britischen Zone sprach den Trägern der NS-Judikatur mit Verweis auf die fehlende Unabhängigkeit der Justiz zur Zeit des Nationalsozialismus das Recht auf Anwendung des Richterprivilegs nach Paragraph 336 Strafgesetzbuch (StGB) zu und wollte Richter und Staatsanwälte bei Begehung einer Straftat wie einfache Kriminelle behandelt sehen.[21]

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