Rechtswidrige Zwangsenteignungen durch die Bundesregierung hier: Rosneft
Quelle Russische Botschaft
Stellungnahme von Rosneft
Die Entscheidung der Bundesregierung, deutsches Vermögen von Rosneft unter die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur zu stellen, kommt für uns leider nicht unerwartet und vollzieht sich im Sinne der von den USA aufgezwungenen Verhaltenslogik in Bezug auf russische Unternehmen in Deutschland. Diese Entscheidung ist rechtswidrig und stellt faktisch eine Zwangsenteignung des Gesellschaftereigentums dar. Diese ist Folge einer durch die einschlägigen Sanktionen der Europäischen Union und der Handlungen der deutschen und polnischen Aufsichtsbehörden absichtlich verursachten Situation, die gerade eine Beschlagnahmung des Vermögens herbeiführen sollte.
Rosneft sieht darin eine Verletzung aller grundlegenden marktwirtschaftlichen Prinzipien und der zivilisatorischen Grundfesten einer modernen Gesellschaft, die auf dem Grundsatz der Unantastbarkeit von Privateigentum beruht.
Das Unternehmen erfüllte alle Auflagen der deutschen Aufsichtsbehörden, was diese selbst wiederholt einräumten, und hat transparent und offen auf dem Markt agiert, um die Kraftstoffversorgung der Verbraucher sicherzustellen. Trotz der anhaltend schwierigen Situation auf dem deutschen Energiemarkt kam die Rosneft Deutschland GmbH ihren Verpflichtungen zur Lieferung von Mineralölprodukten vollumfänglich nach und war dabei, neue notwendige Verträge auszuhandeln, um insbesondere in der Region Berlin-Brandenburg und in Westpolen die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Gesamtinvestitionen von Rosneft in die Raffinerieprojekte in Deutschland beliefen sich auf 4,6 Milliarden Euro. Weitere Investitionen waren im Zusammenhang mit der Erhöhung der Rosneft-Beteiligung an der PCK-Raffinerie und der Umstellung auf die Biokraftstoffproduktion geplant.
Zudem hatte Rosneft einen Ausbau der Produktion und der Infrastruktur der Raffinerien geplant.
Die Investitionsprogramme sahen Umwelt-, Energie- und Petrochemieprojekte vor. Dazu gehörten ein Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Abbau von Treibhausemissionen, eine Reihe von Großprojekten zur Abwasser- und Grundwasser-Reinigung an den Raffinerien PCK, MiRO und Bayernoil, ein Projekt zur Herstellung von „grünem“ Wasserstoff unter Einsatz erneuerbarer Energien und zur nachfolgenden Produktion von Motor- bzw. Flugkraftstoffen und weitere Vorhaben zur Erzeugung synthetischer Motorkraftstoffe.
Rosneft ist sich dessen bewusst, dass die Entscheidung der Bundesregierung nicht provisorisch ist und de facto einen unwiderruflichen Vermögensverlust bedeutet. Zum Schutz der Aktionäre wird Rosneft alle möglichen Maßnahmen inkl. des Rechtswegs in Erwägung ziehen.
Rosneft bedauert, dass unsere Abnehmer und Mitarbeiter, zu denen wir in den Jahren unseres Engagements nicht nur geschäftliche, sondern auch gute zwischenmenschliche Beziehungen aufgebaut hatten, mit so einer Situation konfrontiert werden.
Rosneft erklärt, dass es aufgrund dieser Entscheidung der Bundesregierung nicht mehr in der Lage ist, für die industrielle und ökologische Sicherheit der Raffinerie zu sorgen.
Aufgrund der einseitigen Entscheidung über die Einsetzung eines neuen Geschäftsführers und infolge des Auftretens der Umstände höherer Gewalt, die im geltenden firmeninternen Vertrag zwischen der PAO „NK Rosneft“ und der Rosneft Deutschland GmbH vorgesehen sind, ist dieser Vertrag zudem mit einer seitens der Bundesregierung beauftragten Person neu abzuschließen. Rosneft ist bereit, die in Frage kommenden Modalitäten des neuen Vertrages zu besprechen, sofern die Bezahlung der gelieferten Rohstoffe und der Schutz von Investitionen (im Sinne der Rosneft-Aktionäre) sowie von Rechten der Arbeitnehmer der Betriebe gewährleistet sind.
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