01. Oktober 2022   Aktuell

Der Verfassungsgerichtshof zieht nach den Wahlpannen von 2021 eine komplette Wahlwiederholung in Berlin in Betracht

Berlin. (...) Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben.

Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen - sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden. (...) (Berliner Morgenpost)

Die jungeWelt schreibt: (...) In einer Reihe von Wahllokalen hatte es damals chaotische Szenen gegeben, Stimmzettel waren falsch oder gar nicht ausgegeben worden, Wähler mussten stundenlang anstehen, einige Lokale wurden zwischenzeitlich geschlossen oder hatten über das Ende der Wahl um 18 Uhr hinaus geöffnet.

Die Wahlen seien so unzureichend vorbereitet gewesen, dass ihr Gelingen von Anfang an gefährdet gewesen sei, erklärte Selting. Das Gericht tendiere daher dazu, die Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen aufgrund einer Vielzahl von mandatsrelevanten Wahlfehlern, die Auswirkung auf die Zusammensetzung der Parlamente hatten, vollständig für ungültig zu erklären. Nur eine komplette Wahlwiederholung könne einen verfassungskonformen Zustand

herbeiführen, gab die Gerichtspräsidentin den vorläufigen Erörterungsstand wieder. Für ein abschließendes Urteil hat das Gericht drei Monate Zeit. Insgesamt liegen 35 Einsprüche vor. Zunächst wird über die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der AfD und der PARTEI verhandelt. Aufgrund der großen Zahl von über 200 Verfahrensbeteiligten – darunter viele Abgeordnete und nicht gewählte Kandidaten – fand die Verhandlung in einem Hörsaal der Freien Universität in Berlin-Dahlem statt. (...)

Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl muss das Parlament zunächst auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses selbst entscheiden. (...) Wird der Rechtsstaat die letzte Hürde "überleben"?

Berlins amtierende Wahlleiterin Ulrike Rockmann hielt im Juli 2022 eine Wiederholung der Wahl für unnötig.  (...) „Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass ich nicht die empirische Grundlage für eine Wahlwiederholung sehe.“ Rockmann hatte diese Position schon Ende Mai bei einer Anhörung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags vertreten. (...) (Berliner Morgenpost)

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