Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, die militärische Unterstützung der Ukraine und der gebrochene Amtseid des Bundeskanzlers
Kommentar Roswitha Engelke: Der Amtseid des Kanzlers ist in der BRD nichts weiter als ein Papiertiger. Es wäre eine Frage der Ehre eines jeden Politikers, diesen Eid ernst zu nehmen und aus gegebenen Anlass zurückzutreten, aber das bleibt ihm selbst überlassen.
Amtsenthebungsverfahren: Gegen den Bundeskanzler gibt es kein Amtsenthebungsverfahren an sich. Der Bundestag kann allerdings nach Art. 67 des Grundgesetzes durch ein konstruktives Misstrauensvotum ohne Gründe einen neuen Bundeskanzler bestimmen, was bisher einmal erfolgreich durchgeführt wurde. In diesem Fall endet auch das Amt der Bundesminister. Sie sind auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen (Art. 69 GG).
Ein Artikel der NachDenkSeiten
Foto: Titelbild: Olaf Scholz beim NATO-Gipfel im Juni 2022 in Madrid, shutterstock / Belish
Es besteht offensichtlich ein Zielkonflikt zwischen dem Erhalt und Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Landesverteidigung und der umfassenden militärischen Unterstützung der Ukraine. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die derzeitige politische Entscheidung der Bundesregierung zu Gunsten der militärischen Unterstützung der Ukraine mit dem Grundgesetz und dem Amtseid des Bundeskanzlers zu vereinbaren ist. Von Jürgen Hübschen.