19. Mai 2023   Aktuell

UN-Menschenrechtsausschuß: Spanien hat zentrales Menschenrecht von Carles Puigdemont verletzt!

Meinung: Die EU schweigt dazu, sie ist in reichlichem Maße damit beschäftigt, das faschistische Regime in der Ukraine zu unterstützen. Roswitha Engelke



Prof. Dr. Axel Schönberger

18. Mai 2023 — 

 

Der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen (Human Rights Committee, CCPR) hat am 15. Mai 2023 einen für Spanien folgenreichen Beschluß vom 14. März 2023 in spanischer Sprache veröffentlicht, in dem festgestellt wird, daß der spanische Staat ein zentrales Menschenrecht des legitimen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont verletzte und dadurch gegen Artikel 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verstieß.

https://www.vilaweb.cat/noticies/the-un-condemns-spain-for-having-violated-the-political-rights-of-carles-puigdemont/

Der Beschluß erging aufgrund einer Menschenrechtsbeschwerde des legitimen katalanischen Präsidenten, dessen Wiederwahl Spanien im Jahr 2018 rechtswidrig verhindert hatte, nachdem es ihn im Oktober 2017 in ebenso rechtswidriger Weise und unter Verstoß gegen organisches Recht des spanischen Staates für abgesetzt erklärt hatte.

 

https://www.theguardian.com/world/2018/mar/02/carles-puigdemont-political-rights-un-committee-catalonia

Das Human Rights Committee der Vereinten Nationen entspricht auf internationaler Ebene dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Seine Beschlüsse sind für den spanischen Staat, das den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und als höherrangiges ius cogens (zwingendes Recht) anerkannt hat, verbindlich.

Nachfolgend sei in (eigener) deutscher Übersetzung aus dem Beschluß des Ausschusses für bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen zitiert:

«16.12 In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist der Ausschuß der Auffassung, daß der Vertragsstaat nicht nachgewiesen hat, daß die Anwendung des Artikels 472 des Strafgesetzbuches und die daraus folgende Anwendung des Artikels 384bis der Strafprozeßordnung durch die innerstaatlichen Gerichte die in Artikel 25 des Paktes geforderte Vorhersehbarkeit erfüllt. Ebenso schließt unter den Umständen des vorliegenden Falles eine Anwendung des innerstaatlichen Rechts, die automatisch zur Suspendierung von Mandatsträgern wegen angeblicher Straftaten auf der Grundlage öffentlicher und friedlicher Vorfälle führt, bevor eine Verurteilung vorliegt, eine individuelle Analyse der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme aus und kann daher nicht als den Anforderungen der Angemessenheit und Objektivität entsprechend angesehen werden. Zusammenfassend stellt der Ausschuß fest, daß der Vertragsstaat die Rechte des Beschwerdeführers aus Artikel 25 des Paktes insofern verletzt hat,als die Entscheidung, den Beschwerdeführer wegen des Verbrechens der Rebellion zu verfolgen, was vor einer Verurteilung automatisch zu seiner Suspendierung von seinem Amt als Abgeordneter führte, nicht auf gesetzlich vorgesehenen Gründen beruhte, die angemessen und objektiv sein sollen. 

17. Der Menschenrechtsausschuß stellt gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte fest, daß die ihm vorliegenden Informationen im Rahmen der zweiten Beschwerde des Beschwerdeführers eine Verletzung von Artikel 25 des Paktes aufzeigen. 

18. Gemäß Artikel 2, Absatz 3 (a) des Paktes ist der Vertragsstaat verpflichtet, dem Beschwerdeführer einen wirksamen Rechtsbehelf zu gewähren. Dies erfordert eine vollständige Wiedergutmachung für Personen, deren Rechte verletzt wurden. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß im vorliegenden Falle seine Ansichten über die Begründetheit der Beschwerde eine ausreichende Abhilfe für die festgestellte Verletzung darstellen. Der Vertragsstaat ist außerdem verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern. 

19. In Anbetracht der Tatsache, daß der Vertragsstaat durch seinen Beitritt zum Fakultativprotokoll die Zuständigkeit des Ausschusses anerkannt hat, um festzustellen, ob eine Verletzung des Paktes vorliegt oder nicht, und daß er sich gemäß Artikel 2 des Paktes verpflichtet hat, allen Personen, die sich in seinem Hoheitsgebiet befinden und seiner Gerichtsbarkeit unterstehen, die im Pakt anerkannten Rechte zu gewährleisten und einen wirksamen und einklagbaren Rechtsbehelf für den Fall vorzusehen, daß eine Verletzung festgestellt wird, möchte der Ausschuss von dem Vertragsstaat innerhalb von 180 Tagen Informationen über die Maßnahmen erhalten, die ergriffen wurden, um den Ansichten des Ausschusses Wirkung zu verleihen. Der Vertragsstaat wird außerdem aufgefordert, die Ansichten des Ausschusses zu veröffentlichen und sie weit zu verbreiten.»

Quelle: Comité de Derechos Humanos: «Dictamen aprobado por el Comité a tenor del artículo 5, párrafo 4, del Protocolo Facultativo, respecto de la comunicación núm. 3165/2018 — CCPR/C137/D/3165/2018, 15 de mayo de 2023, Versión avanzada sin editar.

Bereits im Jahr 2018 konnte jeder Beobachter der Lage in Spanien die vielfältigen Rechtsbrüche und Menschenrechtsverstöße Spaniens konstatieren, das im Oktober 2017 erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg in Westeuropa ein demokratisch gewähltes Parlament aufgelöst und friedliche, demokratisch gewählte Volksvertreter mit allen Mitteln einer politisierten Justiz verfolgt hatte.

https://www.stern.de/politik/ausland/puigdemont-festnahme-und-der-katalonien-konflikt--ein-interview-mit-axel-schoenberger-7918952.html

Inzwischen haben bereits mehrere Beschlüsse der zuständigen Stellen der Vereinten Nationen sowie der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den von Spanien als Minderheit politisch verfolgten Katalanen Recht gegeben. 

https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/08/spain-violated-former-catalan-parliament-leaders-political-rights-un-human

Spanien wird sich bald entscheiden müssen, ob es seiner internationalen Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und den Vorgaben seiner eigenen Verfassung folgt oder die Maske einer scheinbar rechtsstaatlich verfaßten Demokratie fallen läßt und im Katalonien-Konflikt endgültig sein wahres Gesicht zeigt.

Nun liegt es an den Staaten der Europäischen Union und an der Europäischen Union selbst, gegen die permanenten, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in einem ihrer Mitgliedsstaaten vorzugehen und gegebenenfalls die hierfür vorgesehenen Sanktionsmechanismen zum Einsatz zu bringen.

Doch leider gilt nach wie vor: Europa schweigt und sieht zu!

https://www.elnacional.cat/es/politica/onu-condena-espana-por-haber-violado-derechos-politicos-puigdemont_1027893_102.html

https://www.vilaweb.cat/noticies/the-un-condemns-spain-for-having-violated-the-political-rights-of-carles-puigdemont/

https://www.youtube.com/watch?v=BnHV62jUI4Q

The UN rules against Spain for violating the political rights of Carles Puigdemont

The Committee on Human Rights condemns the suspension of Carles Puigdemont as MP and argues it contravenes "the essence of democratic

 

 

 

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