Bundesverfassungsgericht Eilantrag gegen Heizungsgesetz erfolgreich
Quelle Tagesschau
Stand: 06.07.2023 01:27 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und die für Freitag geplante abschließende Beratung des Heizungsgesetzes vorerst gestoppt. Damit kann es vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden.
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz kann nicht wie geplant in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Die zweite und dritte Lesung dürften nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.
Das Gericht gab damit dem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt. Dieser hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit bleibe. Seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden, argumentierte er. Die einstweilige Anordnung sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt
Die Richterinnen und Richter des zweiten Senats wogen in ihrer Eilentscheidung ab zwischen dem Recht der Parlamentsmehrheit, ihre Verfahren zu bestimmen, und dem Recht des Abgeordneten, an der Willensbildung beteiligt zu sein. In der Eile könnten sie diese Fragen nicht gewissenhaft prüfen, erklärten sie. Aber wichtig sei, dass sich Abgeordnete sich nicht nur informieren, sondern die Informationen auch verarbeiten könnten. Deswegen, unter den besonderen Umständen des Einzelfalls, gehe hier das Interesse des klagenden CDU-Bundestagsabgeordneten erst einmal vor.


