06. August 2023   Aktuell

Entwickelt sich die Europäische Union in ein Herrschaftssystem der Superreichen in der Menschenrechte zu Märchen und Sagen verkommen?

Beitrag: Roswitha Engelke

Eine Meinung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein Element „der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung“ aufweist. Ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird, ist unerheblich.

Artikel 11 - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Charta der Grundrechte der EU)

  1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
  2. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Die pedantische Auslegung von Worten über das Recht der Meinungsfreiheit zu stellen ist faschistisches Gedankengut.



"Europa nicht dem EU-Twitter-Verbotskommissar Breton überlassen"

 Quelle: InfoSperber

 

Das Verhältnis zwischen EU-Recht und Grundgesetz kann bis auf den heutigen Tag als nicht eindeutig geklärt bezeichnet werden. Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. In Deutschland haben die Grundrechte immer noch Vorrang vor dem EU-Recht! das gilt gerade für die Meinungsfreiheit.

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