09. November 2023   Aktuell

Über 4000 getötete Kinder in Gaza fallen für Bundesregierung unter „Recht auf Selbstverteidigung“

Dass die Bundesregierung den Verstoß der israelischen Armee gegen das humanitäre Völkerrecht als dauerhaftes Recht auf Selbstverteidgung Tel Avivs bezeichnet ist skandalös! Deutschland steht nach 1938 in der Pflicht die Menschenrechte zu achten und einzuhalten sowie sich weltweit für den Frieden einzusetzen. (Roswitha Engelke) 


"Über 4000 getötete Kinder in Gaza fallen für Bundesregierung unter „Recht auf Selbstverteidigung“"

Quelle: NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz, von Florian Warweg

Zahlreiche, darunter auch westlich orientierte, Regierungen haben in scharfen Worten („inakzeptabler Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht“) die massiven Bombardements der israelischen Armee kritisiert, denen aktuellen UN-Angaben zufolge bis zum 7. November 4.324 Kinder und 2.823 Frauen zum Opfer fielen, das entspricht 67 Prozent aller Todesopfer. Doch auf Nachfrage der NachDenkSeiten auf der aktuellen Bundespressekonferenz erklärte die Bundesregierung, dass sie sich „ganz ausdrücklich“ von der Einschätzung distanziere, dass Israel mit seinem Vorgehen humanitäres Völkerrecht breche. Vielmehr hätte Tel Aviv das „dauerhafte Recht“, sich entsprechend zu „verteidigen“. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

 

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